Beamtin, Beamter
- Branche: Verwaltung / Öffentlicher Dienst
- Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert 2 Jahre
- Zugangsvoraussetzung: mittlere Reife
- Monatlicher Verdienst in Ausbildung: ca. 1.100 Euro
- Monatlicher Verdienst nach Ausbildung (brutto): ca. 2.200 Euro
Beschreibung
Beamte des mittleren nichttechnischen Dienstes der allgemeinen inneren Verwaltung verrichten in den jeweiligen Behörden Tätigkeiten mittleren Schwierigkeitsgrades. So unterstützen sie beispielsweise die Sachbearbeiter/innen des gehobenen Dienstes im kommunalen und staatlichen Bereich. Sie erteilen Auskünfte, bearbeiten Anträge, setzen Gebühren fest, bereiten Entscheidungen vor, fertigen Bescheide und wickeln den Zahlungsverkehr ab.
Beamte und Beamtinnen in der allgemeinen inneren Verwaltung (mittlerer Dienst) sind in den verschiedenen Abteilungen der Bundes-, Länder- oder Kommunalverwaltungen sowie unter anderem in öffentlichen Betrieben und Zweckverbänden tätig. Sie arbeiten meist im Büro.
Tätigkeit
Beamte und Beamtinnen des mittleren nichttechnischen Dienstes in der allgemeinen inneren Verwaltung sind in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung sowie in öffentlichen Betrieben und Zweckverbänden tätig. In sachbearbeitender Funktion arbeiten sie beispielsweise in den Bereichen Bauwesen, Wirtschaftsförderung, öffentliche Sicherheit und Ordnung,
Finanzen, Personal und Jugend. Sie organisieren selbstständig bestimmte Arbeitsprozesse in ihrem Aufgabenbereich. Unter Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften bereiten sie Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage von Bundes-, Landes- und kommunalem Ortsrecht vor. So prüfen sie beispielsweise Bauunterlagen für Genehmigungsverfahren, bearbeiten sie zum Teil und fertigen Bescheide. Sie erteilen Auskünfte und bearbeiten Anträge. Auch die Ermittlung von Gebühren und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs gehören zu den vielfältigen Tätigkeiten. Oft sind sie Ansprechpartner für Organisationen, Unternehmen und Rat suchende Bürger, mit deren Anfragen und Anliegen sie sich kunden- und dienstleistungsorientiert befassen.
Ebenso erledigen die Beamten und Beamtinnen Verwaltungsaufgaben und kaufmännische Aufgaben in kommunalen Verwaltungs- und Eigenbetrieben. In der Personalverwaltung führen sie Personalakten, berechnen Bezüge und Gehälter und rechnen Reisekosten ab. Im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sind sie beispielsweise an der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen beteiligt, führen Haushaltsüberwachungslisten und bearbeiten Zahlungsvorgänge. Darüber hinaus wirken sie bei der Materialbeschaffung und -verwaltung mit.
Perspektiven
Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der allgemeinen inneren Verwaltung arbeiten in verschiedenen Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und Kommunen sowie in öffentlichen Betrieben und Zweckverbänden wie beispielsweise in Verkehrsbetrieben, Abwasserzweckverbänden oder Energieversorgungsbetrieben. In den jeweiligen Dienststellen werden sie sich in der Regel spezialisieren, z.B. auf Bereiche wie Sachverhaltsermittlung und Rechtsanwendung im jeweiligen Aufgabengebiet, Personalwesen, Kassen- oder Haushaltswesen.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Beamtenausbildung ist die berufliche Bildung für Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der allgemeinen inneren Verwaltung nicht beendet. Die ständigen Veränderungen im gesellschaftlichen Leben sowie neue Erkenntnisse im technischen und wissenschaftlichen Bereich stellen in ihren Auswirkungen auch die öffentlichen Verwaltungen vor immer neue Aufgaben und Anforderungen. Um beruflich auf dem Laufenden zu bleiben, ist kontinuierliche Weiterbildung unerlässlich.
Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern zieht sich durch das ganze Berufsleben (lebenslanges Lernen). Kenntnisse und Fertigkeiten, die spezialisierte Aufgabenerledigungen bei den jeweiligen Behörden ermöglichen, werden im Rahmen von innerbehördlichen Weiterbildungen vermittelt. Es gibt aber auch Seminare, die das effektivere Zusammenarbeiten in der Verwaltung oder die Bürgerfreundlichkeit von öffentlichen Verwaltungen zum Thema haben. Viele öffentliche Arbeitgeber verfügen über eigene Einrichtungen zur Weiterbildung, die sich an den jeweils bestehenden fachlichen Bedürfnissen und den Fähigkeiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ausrichten. Wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird den Beamten und Beamtinnen die Möglichkeit eröffnet, nach erfolgreicher Weiterbildung in die nächsthöhere Laufbahn zu wechseln.