Werkstudentin/ Werkstudenten (Jurastudium) im Sachgebiet ,,Wohnraumförderung und Fachaufsicht Wohnen"

Mettmann, DE
Bewerbungsfrist:
28.02.2025
befristet für die Zeit des Studiums
10 Stunden/ Woche
 
EG 4 TVöD

Wer sind wir?  Der Kreis Mettmann

Wir sind eine Kommunalverwaltung mit rund 1.700 Mitarbeitenden und verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen. Mit rund 485.000 Einwohner_innen und einer Fläche von 407 Quadratkilometern ist der Kreis Mettmann der Landkreis mit der höchsten Bevölkerungsdichte in Deutschland. Vielfältige Arbeitsplätze, Wohnen in einer guten Infrastruktur und ein ebenso umfang- wie abwechslungsreiches Freizeitangebot machen das Leben hier attraktiv.
 
Wir suchen für die Kämmerei zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen

 
Werkstudentin/ Werkstudenten (Jurastudium) im Sachgebiet ,,Wohnraumförderung und Fachaufsicht Wohnen"


Als Fachaufsichtsbehörde für das Wohngeld wird die Wohngeldsachbearbeitung der kreisangehörigen Städte überwacht und kontrolliert. Es wird sichergestellt, dass die Wohngeldgesetze und -vorschriften korrekt angewendet werden. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Überprüfung von Entscheidungen der städtischen Wohngeldstellen im Rahmen von Widerspruchsverfahren.

Ihr Aufgabengebiet umfasst hierbei:
 

Sie bearbeiten nach Einarbeitung und einem Selbststudium Widerspruchsverfahren des Wohngeldes
 
Lebensnah - Bedeutsam - Abwechslungsreich
 
Die Ermittlung von Wohngeldansprüchen beinhaltet zahlreiche Prüffelder, in denen es jeweils zu Bearbeitungsfehlern oder Missverständnissen zwischen den städtischen Wohngeldämtern und den Bürger_innen kommen kann.
 
Es ergeben sich verschiedene Schwierigkeiten, welche nachfolgend nur angerissen werden können.
 
Einkommensnachweise:
Antragsteller_innen müssen umfassende Einkommensnachweise vorlegen. Dies kann kompliziert sein, wenn das Einkommen unregelmäßig ist oder aus verschiedenen Quellen stammt.
Im Zuge der Widerspruchssachbearbeitung ist ergründen, ob die dargelegten Einkommensverhältnisse zutreffend sind und ob die Wohngeldberechnung vom richtigen Einkommensbegriff ausgeht. Das Wohngeld arbeitet mit einem eigenen Einkommensbegriff, welcher zwar auf der Grundlage des Einkommenssteuerrechtes entwickelt wurde, jedoch in wesentlichen Punkten hiervon abweicht.
 
Haushaltszusammensetzung:
Die genaue Ermittlung der Haushaltsmitglieder ist entscheidend, da sie den Anspruch beeinflusst. 
Änderungen in der Haushaltszusammensetzung, wie Zu- oder Wegzug von Personen, müssen genau dokumentiert und berücksichtigt werden. Auch dieser Punkt kann strittig sein, von erheblicher Bedeutung für die Höhe des Wohngeldes ist es beispielsweise, ob eine Partnerschaft oder eine Wohngemeinschaft besteht.
In dieser Fragestellung ist eine sehr lebendige Rechtsprechung zu beobachten.
 
Wohnkosten:

Die tatsächlichen Wohnkosten müssen korrekt erfasst werden. Dies umfasst nicht nur die Miete, sondern auch Nebenkosten und eventuelle Belastungen bei Eigentum.
Zu berücksichtigen ist die sogenannten Brutto-Kaltmiete. Die Aktenlage zum Nachweis der Mieten ist z.T. heterogen, hier ist zu ergründen, ob eine korrekte Dokumentation und Berechnung vorliegt.
 
Änderungen der Lebensumstände:
Änderungen wie Arbeitslosigkeit, Geburt eines Kindes oder Tod eines Haushaltsmitglieds können den Wohngeldanspruch beeinflussen und müssen von der städtischen Sachbearbeitung nachvollzogen werden. Etwaige Fehler in diesem Bereich sind zu ergründen.
 
Wie Sie anhand dieser beispielhaften Aufzählung erkennen können, ist die Aufgabe sehr lebensnah, bedeutsam und abwechslungsreich.

 
Anforderungen (diese Voraussetzungen müssen Sie zwingend mitbringen):

  • Sie haben mindestens das Grundstudium (4 Semester des Jurastudiums) bereits erfolgreich abgeschlossen
  • Idealerweise streben Sie im Hauptstudium eine Spezialisierung auf ein der Aufgabe naheliegendes Rechtsgebiet an
Ihr Profil:
  • Interesse am Sozialrecht und Verwaltungsrecht
  • Sorgfältige und strukturierte Arbeitsweise
  • Fähigkeit die notwendige fachliche Kompetenz zu erlangen, insbesondere
    • Sichere Anwendung einschlägiger Rechtsvorschriften (insb. Wohngeldgesetz)
  • Soziale Kompetenz, insbesondere
    • Fähigkeit, respektvoll und achtsam mit anderen Menschen umzugehen
    • Bereitschaft und Fähigkeit, kunden- und serviceorientiert zu agieren
    • Bereitschaft und Fähigkeit zur kooperativen Zusammenarbeit im Team
  • Persönliche Kompetenz, insbesondere
    • Bereitschaft, Verantwortung für den eigenen Aufgabenbereich zu übernehmen
    • Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick
    • Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Arbeit unter Termindruck
    • Teamfähigkeit
  • Digitale Kompetenz, insbesondere
    • Fähigkeit zur adäquaten Bedienung von grundlegenden Produkten wie MS-Office

Wir bieten Ihnen:
 
  • Die Chance, einen Fuß in die Tür zu einem attraktiven Arbeitgeber zu setzen und wertvolle Berufserfahrung zu sammeln.
  • eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team mit gutem Betriebsklima
  • flexible Arbeitszeiten für eine ideale Vereinbarkeit mit dem Studium
  • nach der Einarbeitungsphase Möglichkeiten für die Nutzung von Telearbeit bzw. flexiblem Arbeiten (HomeOffice) nach Vereinbarung
  • ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement
  • ein freundliches und familiäres Arbeitsumfeld mit Angeboten des Personalrates wie der Gemeinschaftskasse, einem jährlichen Betriebsausflug sowie diversen Betriebssportgruppen
  • ein Fahrradleasingangebot, z. T. überdachte Stellplätze für Ihr Fahrrad, ein vergünstigtes Job-Ticket sowie kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • corporate benefits - Angebote für Mitarbeitende mit Sonderkonditionen namhafter Hersteller und Marken


Weitere Informationen zur Kreisverwaltung Mettmann als Arbeitgeber finden Sie hier.


Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!

Ansprechpartner aus dem Fachbereich (Informationen zur Stelle):
 
Herr Denis Heimann
Tel. 02104 99-1426
E-Mail: denis.heimann@kreis-mettmann.de 

 

Ansprechpartnerin aus dem Personalamt (Rückfragen zur Online-Bewerbung bzw. Fragen zum Ausschreibungsverfahren (insbesondere zu den Anforderungen):

Frau Laura Krasniqi
Tel. 02104 99-1213
E-Mail: bewerbungen@kreis-mettmann.de


Allgemeine Hinweise:

In Bezug auf die Stellenausschreibungen gilt, dass der Gleichstellungsplan der Kreisverwaltung Mettmann für die Stellenbesetzungen Anwendung findet. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.


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