Die Pädagogische Hochschule Freiburg ist eine bildungswissenschaftliche Hochschule universitären Profils mit Promotions- und Habilitationsrecht. An ihr werden ca. 5.000 Studierende in Studiengängen für alle Lehrämter und Schulstufen und in weiteren bildungswissenschaftlichen Bachelor- und Masterstudiengängen ausgebildet.
Am Institut für Erziehungswissenschaft der Pädagogischen Hochschule Freiburg ist zum 01.04.2025 eine Stelle als
W3-Professur für
Schulpädagogik mit Schwerpunkt
international vergleichende Bildungsforschung (m/w/d)
Kennziffer 921
zu besetzen.
Aufgaben:
Die Professur soll die Schulpädagogik mit einem Schwerpunkt im Bereich der international vergleichenden Bildungsforschung vertreten. Thematisch soll die Person einschlägig ausgewiesen sein. Erwünscht sind thematische Schwerpunkte in zwei der folgenden Themenfelder (Schulen und Bildungssysteme im internationalen Vergleich, Lehrerbildungsforschung im internationalen Vergleich, Internationalisierung und Europäisierung von Bildung und Erziehung, Bildungspolitik im internationalen Vergleich, Vergleichende Bildungs- und Unterrichtsforschung) und die Mitarbeit an den interdisziplinär empirisch arbeitenden Forschungszentren der PH Freiburg (u.a. ReCCE, CIRDE). In der Lehre sind vorwiegend schulpädagogische Inhalte in allen Lehramtsstudiengängen der Hochschule anzubieten. Mit der Professur verbunden sind die Betreuung von Schulpraktika, Prüfungstätigkeiten sowie die aktive Mitarbeit in der Hochschulselbstverwaltung.
Gesucht wird eine in der international vergleichenden Bildungsforschung ausgewiesene Persönlichkeit mit herausragender fachlicher Expertise.
Voraussetzungen:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- eine qualifizierte Promotion
- Habilitation, positiv evaluierte Juniorprofessur oder vergleichbare Leistungen im Feld der Denomination
- in der Regel eine 3-jährige Schulpraxis
- wissenschaftlich gut sichtbare Publikationen im Feld der Denomination
- hochschuldidaktische Eignung
- ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich im Einzelnen aus § 47 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg.
Nachgewiesene Erfahrungen/Erfolge in der Einwerbung von Drittmitteln und der Nachwuchsförderung sind erwünscht.
Sensibilität in genderspezifischen Belangen wird erwartet.