Volljuristinnen und Volljuristen (m/w/d) als Führungskräfte

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Die Berliner Verwaltung ist die größte Arbeitgeberin in der Region. Rund 120.000 Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung setzen sich täglich dafür ein, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für 3,8 Millionen Menschen funktioniert.
 
Die Senatsverwaltung für Finanzen von Berlin beabsichtigt, im Jahr 2025 für die Berliner Finanzämter

 
mehrere Volljuristinnen und Volljuristen (m/w/d) als Führungskräfte

einzustellen. Hierbei handelt es sich um eine Dauerausschreibung. Als Regierungsrätin oder Regierungsrat nehmen Sie im Beamtenstatus auf Probe im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals höherer Dienst) Führungsfunktionen in den Berliner Finanzämtern wahr.


Kennziffer: 1/2024

Besoldungsgruppe: A 13

Besetzbar ab: 2025 (vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Voraussetzungen)

Arbeitszeit: Vollzeit/Teilzeit (Bei Vollbeschäftigung beträgt die Arbeitszeit 40 Wochenstd. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.)

Vielfalt ist einer unserer zentralen Organisationswerte. Daher begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
Die Senatsverwaltung für Finanzen ist bestrebt, bestehende Unterrepräsentanzen von Frauen abzubauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei der Besetzung von Stellen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden diese bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht.

Wir bieten Ihnen:

 
o  die sofortige Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe in der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt in der Besoldungsgruppe A 13 als  Regierungsrätin oder Regierungsrat (die aktuellen Grundgehaltssätze ergeben sich aus der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin vom 6. Januar 2023, S. 15 ff),
o eine 12-monatige prüfungsfreie Einführung in Ihre Führungsaufgaben (neun Monate Praxis, drei Monate Theorie), bei der Sie die Struktur und verschiedenen Arbeitsbereiche eines Finanzamtes kennenlernen. Während der gesamten Einführungszeit begleitet Sie eine erfahrene Mentorin bzw. ein erfahrener Mentor,
o die Teilnahme an mehreren ergänzenden Studien an der Bundesfinanzakademie in Brühl und Berlin (teilweise online), bei denen Ihnen Steuerrechtskenntnisse vermittelt und Sie in der Entwicklung Ihrer Führungskompetenzen unterstützt werden,
o die frühzeitige Übernahme von abwechslungsreichen und interessanten Führungsaufgaben in einem Berliner Finanzamt,
o die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach erfolgreichem Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit,
o vielfältige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten (z. B. als Leitung eines Sachgebiets, einer Rechtsbehelfsstelle oder einer Außenprüfungsstelle),
o digitalisierte Arbeitsprozesse mit elektronischer Aktenführung,
o Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben z. B. durch flexible Arbeitszeitgestaltung, die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung und alternierenden Telearbeit im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeiten und einen Jahresurlaub von regelmäßig 30 Tagen,
o attraktive und zielorientierte Fortbildungen während der Dienstzeit,
o aktive Gesundheitsprävention (Sportangebote etc.) und
o die Berechtigung zum Erwerb eines Firmentickets/Deutschlandtickets Job.

Sie bringen mit:

o eine Gesamtpunktzahl von mindestens 12 Punkten, zusammengefasst aus der ersten juristischen Prüfung/Staatsprüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung,
o die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU,
o Bereitschaft zur Übernahme von Führungsverantwortung,
o Entscheidungsfreude, Überzeugungs- und Durchsetzungskraft,
o Organisations-, Motivations- und Kommunikationsfähigkeit,
o Kooperationsbereitschaft und Teamorientierung und
o Interesse am Steuerrecht und seiner Anwendung in der Praxis. Steuerrechtliche Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.


 

Sie fühlen sich angesprochen?  

Dann richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich an unser Online-Bewerbungssystem.

Folgende Angaben bzw. Unterlagen werden benötigt:

o aussagekräftiges Bewerbungsschreiben,
o ausführlicher tabellarischer Lebenslauf,
o Kopien der Zeugnisse über die 1. juristische Prüfung/Staatsprüfung und 2. juristische Staatsprüfung,
o Angaben, aus welchen Einzelnoten sich das Ergebnis der 2. Staatsprüfung zusammensetzt (Falls Ihnen bisher lediglich das Ergebnis des schriftlichen Teils der 2. juristischen Staatsprüfung vorliegt, teilen Sie bitte mit, wann der mündliche Teil absolviert wird!),
o Kopien aller Stationszeugnisse,
o Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Referendariatsakte (bzw. ggf. Personalakte, sofern Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind oder waren) und Mitteilung, wo und unter welchem Aktenzeichen diese geführt wird und
o ggf. eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides.


 

Zusätzliche Hinweise:

Die Einstellungen erfolgen bedarfsorientiert und werden je nach haushaltsrechtlichen Möglichkeiten im Jahr 2025 vorgenommen. Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten werden selbstverständlich auch die individuellen Bedürfnisse der Bewerbenden berücksichtigt.
Die Auswahl der Bewerbenden wird durch ein strukturiertes Auswahlverfahren - sog. Assessment-Center - erfolgen. Für die Auswahlentscheidungen gelten die allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätze für die Einstellung in den öffentlichen Dienst (Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung).
Eine Einstellung als Beamtin oder Beamter ist nur bei gesundheitlicher Eignung möglich. Daher wird im Falle der erfolgreichen Teilnahme am Assessment-Center von der Senatsverwaltung für Finanzen Ihre amtsärztliche Untersuchung bei der Zentralen Medizinischen Gutachterstelle beantragt. Die Kosten trägt das Land Berlin.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nur für das laufende Bewerbungs- und Einstellungsverfahren gespeichert und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Anfallende Reise- und/oder Übernachtungskosten können nicht erstattet werden. Das Land Berlin übernimmt weder Umzugskosten noch Trennungsgeld.
Über unser Online-Bewerbungssystem erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auswertung der Bewerbungsunterlagen etwas Zeit in Anspruch nimmt. Wir werden aber alles dafür tun, um uns so zeitnah wie möglich mit Ihnen in Verbindung zu setzen.

 

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen?


Dann nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf:
Sachbearbeitung: Frau Cerning
Tel.: 030/9020-3904; E-Mail: corinna.cerning@senfin.berlin.de

 
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