Sie sind auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung und wünschen sich gleichzeitig einen sicheren Arbeitsplatz mit einer familienbewussten Personalpolitik?
Dann sind Sie bei uns richtig! Zur Verstärkung unseres Teams mit zurzeit 13 Mitarbeiter/innen und bieten Ihnen folgende Stelle:
Unser Angebot:
- Status Tarifbeschäftigte/r
- Eintritt sofort
- Dauer befristet bis 31. Dezember 2028
- Arbeitszeit Vollzeitstelle (39 Std./Wo.), Teilzeit möglich
- Bezahlung EG 9a TVöD
- (Brutto-)Gehalt 3.448,96 EUR bis 4.703,23 EUR (je nach Berufserfahrung)
- Monatsgehälter 12,7028 (inkl. Jahressonderzahlung)
- Bewerbungsfrist 27. November 2024, Kennziffer 2/332 (bitte angeben)
Die Straßenverkehrsbehörde prüft und überwacht Verkehrszeichen und -einrichtungen im Rahmen der durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) auferlegten Verpflichtungen. Sie ordnet unter anderem verkehrliche Beschränkungen, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen an. Die Straßenverkehrsbehörde erteilt Erlaubnisse und Genehmigungen nach der StVO.