Sie haben ein abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen oder einem vergleichbaren Studiengang und Erfahrung mit sämtlichen Terminplanungsprogrammen, wie z.B. Tilos, Primavera oder MS-Project? Sie haben zudem Erfahrung als Arbeitsvorbereiter (m/w/d) in der Angebotsbearbeitung und zeichnen sich durch Ihre hohe Flexibilität aus? Wenn Sie ein motivierter, dynamischer und vielseitig interessierter Teamplayer sind und Lust haben in das Feld des maschinellen Tunnelbaus einzutauchen und spannende Herausforderungen anzunehmen, dann sollten wir uns kennenlernen!
Für unseren Bereich Tunnelbau in Frankfurt am Main suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt, als Terminplaner im maschinellen Tunnelbau (m/w/d) im Ingenieurbau in unbefristeter Festanstellung in Vollzeit
Über uns
Die Wayss & Freytag Ingenieurbau AG ist ein auf Infrastruktur, Ingenieurbau und Tunnelbau spezialisiertes Bauunternehmen und beschäftigt im In- und Ausland ca. 1.200 Mitarbeitenden. International aktiv, liegt der Schwerpunkt unserer Aktivitäten in Deutschland und im angrenzenden europäischen Ausland.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann erwarten wir Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen als ,,Terminplaner im maschinellen Tunnelbau (m/w/d)" unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins und Ihrer Gehaltsvorstellung über den Bewerben-Button. Nutzen Sie die Chance uns kennen zu lernen und begeistern Sie uns mit Ihrer Persönlichkeit und Ihrem Fachwissen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Hinweis für Personaldienstleister / Personalberatungen
Bitte berücksichtigen Sie, dass Wayss & Freytag Ingenieurbau AG keine unaufgefordert zugesandten Bewerbungsunterlagen von Personalvermittlungsagenturen akzeptiert. Wayss & Freytag Ingenieurbau AG arbeitet mit bevorzugten Anbietern und Partnern zusammen und wird ohne entsprechende Rahmenvereinbarung keine Vergütungs- oder Provisionszahlungen an Personalvermittlungsagenturen vornehmen. Sollte Wayss & Freytag Ingenieurbau AG ein Kandidatenprofil von einer Personalvermittlungsagentur erhalten, mit der keine Rahmenvereinbarung besteht, und dieser Kandidat (m/w/d) zu einem späteren Zeitpunkt im Rekrutierungsprozess berücksichtigt oder eingestellt werden, entstehen dadurch keine Ansprüche auf Seiten der Personalvermittlungsagentur.