- Sie beraten Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige bei individuellen Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe und Teilhabe nach dem SGB IX. Dabei stellen Sie den aktuellen Hilfebedarf fest und erheben die persönlichen Ressourcen und Fähigkeiten der Leistungsberechtigten.
- Sie stellen die Bedarfslage fest, führen Gesamtplangespräche, klären die Perspektiven der Hilfesuchenden und stimmen die individuellen Ziele und Maßnahmen gemeinsam mit den Beteiligten ab.
- Sie fördern in enger Abstimmung mit den Kolleginnen des Sachgebiets Sozialplanung/Vergütungen die Weiterentwicklung der Leistungsangebote im Landkreis.
Das Einbeziehen des Lebensumfeldes, das Erkennen und Aktivieren vorhandener Ressourcen sowie das Aufzeigen von möglichen Hilfealternativen erfordert eine enge Kooperation mit den Ratsuchenden, den Fachkräften der jeweiligen Hilfeformen (SGB IX) und den Diensten und Einrichtungen.