Die Hansestadt Rostock ist eine lebendige und kinderfreundliche Hafenstadt an der Ostsee. Die Universitätsmedizin Rostock (www.med.uni-rostock.de) ist der Maximalversorger für die Region Rostock, einer Wachstumsregion mit großem Potential.
Zur Verstärkung unserer Teams im Oscar Langendorff Institut für Physiologie suchen wir zum 01.03.2025, in Teilzeitbeschäftigung (20 Std./Woche), befristet für zwei Jahre, vergütet nach dem TV-L eine Technische Assistenz (w/m/d).
Ihre Aufgaben:
Technische Assistenz bei Tierversuchen, bei der Tierpflege und experimenteller neurophysiologischer / molekularbiologischer Arbeit
Das zeichnet Sie aus:
- Abgeschlossene Ausbildung zur/zum BTA, MTA oder vergleichbare Abschlüsse
- Freude am eigenständigen und eigenverantwortlichen experimentellen Arbeiten
- Erfahrung mit experimenteller molekularbiologischer/neurophysiologischer Arbeit
- Bereitschaft zur Mithilfe bei Tierpräparation und Tierpflege
- Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken und der Analyse biologischer Daten, inklusive statistischer Verfahren
- Interesse an der interdisziplinären und multinationalen Zusammenarbeit
- hoher persönlicher Einsatz
- zeitliche Flexibilität
- Freude am Arbeiten im Team
- Englisch Kenntnisse in Wort und Schrift sind von Vorteil
Das bieten wir:
-
spannende Aufgaben und die Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung
-
der Bereich verfügt über eine hervorragende apparative Ausstattung
-
Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Betriebliche Altersvorsorge in der VBL
- Vergünstigtes Jobticket (AG-Zuschuss) für den öffentlichen Nahverkehr
- Firmenkonditionen in Rostocker Fitnessstudios, bei ausgewählten Veranstaltungen sowie in ausgewählten Apotheken
- Zugang zum Universitätssport
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gern:
Prof. Dr. med. Rüdiger Köhling
Oscar Langendorff Institut für Physiologie
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verwenden wir im Textverlauf die männliche Form der Anrede. Selbstverständlich sind an der Universitätsmedizin Rostock Menschen jeder Geschlechtsidentität willkommen.
Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei der Stellenbesetzung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt.
Mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht übernommen werden.