Teamleitung Team 2 - Fachdienst Kinderschutz im ASD

Als größte Stadt am linken Niederrhein geben wir mehr als 272.000 Menschen mit unterschiedlichen Sprachen, Kulturen und Religionen ein Zuhause. 44 Stadtteile mit lebenswerten Quartieren prägen die Stadt auf vielfältige Weise. Rund 150 verschiedene Nationalitäten leben heute in unserer Stadt zusammen. Ihr Charakter ist geprägt durch urbanes Flair in grüner Umgebung - nicht umsonst nennt man die Stadt mit ihren zahlreichen Parks und Grünanlagen auch "Großstadt im Grünen". Mönchengladbach ist Hochschulstandort, verfügt über eine vielfältige Schullandschaft und ein breit gefächertes kulturelles Leben. Florierende Unternehmen und eine grüne Umgebung mit Parks und Radwegen bieten die ideale Kulisse für ein ausgewogenes städtisches Leben.

Die Stadt Mönchengladbach sucht für den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie zum frühestmöglichen Termin eine

Teamleitung Team 2 - Fachdienst Kinderschutz im ASD

Die Einstellung erfolgt unbefristet. Der Bedarf als Teamleitung im Fachdienst Kinderschutz ist zunächst befristet bis zum 31.12.2025. Bei Wegfall des Bedarfes erfolgt ein Einsatz als Bezirkssozialarbeiter*in im Allgemeinen Sozialen Dienst. 
 
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) gewährleistet im Kinderschutz die Garantenstellung und steht dafür ein, dass Hinweise auf mögliche Kindeswohlgefährdungen im Fachdienst Kinderschutz unter Beachtung sehr hoher Verfahrensstandards eingeschätzt und vor Ort überprüft werden. Dort wo erforderlich werden Maßnahmen zum Schutz der Kinder ergriffen und umgesetzt. Der Kinderschutz erfordert zudem den Ausbau des Kinderschutznetzwerkes in Mönchengladbach. Damit einher gehen vielfältige Kooperations- und Netzwerkaufgaben und die Weiterentwicklung des Themas.


 

Ihre Aufgaben und Verantwortung:

  • Leitung eines Teams mit derzeit 6 Stellen sowie Übernahme entsprechender Führungsaufgaben und Führungsverantwortung
  • Steuerung und Durchführung von Prozessen im Kinderschutzverfahren unter Anwendung der Methode LüttringHaus
  • Kontrolle der Verfahrensabläufe im Kinderschutz
  • Einschätzen von Kindeswohlgefährdungsmeldungen in über 1.000 Fällen jährlich
  • Durchführung von Risiko- und Gefährdungseinschätzungen nach den Empfehlungen der Landesjugendämter vor dem Hintergrund der gravierenden Kinderschutzfälle im Bereich der sexuellen Gewalt und der Misshandlung von Kindern in NRW
  • Vor-Ort Überprüfungen von Kindeswohlgefährdungen in schwierigen Einzelfällen mit Mitarbeitenden
  • Teilnahme an Kooperations- und Netzwerkgesprächen im Bereich Kinderschutz
  • Umsetzung von Zielvereinbarungen und Steuerung der Handlungsebene
  • Fachliche Beratung und Unterstützung der Mitarbeitenden
  • Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
  • Einarbeitung und Anleitung neuer Mitarbeitenden
  • Weisungsbefugnis in organisatorischen Abläufen
  • Durchführung von Schulungen für interne und externe Kooperationspartner
  • Umsetzung der Führungsleitlinien der Stadt

Ihr Profil:

Sie verfügen über
  • ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit / Sozialpädagogik / Sozialen Arbeit (Diplom oder Bachelor mit staatlicher Anerkennung)
  • eine mindestens zweijährige, aktuelle Tätigkeit im ASD bevorzugt mit dem Schwerpunkt auf der Überprüfung von Kindeswohlgefährdungen
  • eine gut ausgeprägte Arbeitsweise und Arbeitsorganisation
  • die Fähigkeit, Fachwissen und Fachkenntnisse effektiv anzuwenden (Faktor 2)
  • ein hohes Maß an Initiative und Leistungsbereitschaft
  • Soziale Kompetenz
 
Darüber hinaus bringen Sie vorzugsweise folgendes mit:
  • die Fähigkeit zur fachlichen Anleitung und Führung von Dienstkräften
 

Wir bieten Ihnen:

  • berufliche Sicherheit durch ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst.
  • eine faire Vergütung gemäß des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst (TV-SuE) nach Entgeltgruppe S 14. Für die Dauer des befristeten Einsatzes wird zudem eine persönliche Zulage zur Entgeltgruppe S 17 TV-SuE gezahlt.
  • eine regelmäßige Arbeitszeit von 39 Wochenstunden bei Tarifbeschäftigten. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar, soweit es der Dienstbetrieb zulässt
  • ein flexibles, familienfreundliches Gleitzeitsystem
  • einen Einsatz innerhalb der Stadt Mönchengladbach
  • die Möglichkeit zur Mobilen Arbeit.
  • Beiträge zu einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes bei Beschäftigten
  • eine arbeitsplatz- und personenbezogene Personalentwicklung
  • ein umfangreiches betriebliches Gesundheitsmanagement
  • eine Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten
  • Corporate und Prime Benefits sowie ein vergünstigtes Deutschland-Ticket


Hinweise:
Die geforderten Voraussetzungen und Kompetenzen fließen u.a. über qualifizierte Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen in die Auswertung ein.
 
Chancengleichheit, Diversität und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Bestandteile der gelebten Personalpolitik der Stadtverwaltung Mönchengladbach. Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Geschlechts, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität.

Die Bereitschaft zur Teilnahme an notwendigen Fortbildungsveranstaltungen zur Erlangung weiteren Fachwissens ist ebenso erwünscht wie die, auch gelegentlich außerhalb der gewöhnlichen Dienstzeiten zu arbeiten. Weiterhin wird die Bereitschaft erwünscht, einen eventuell vorhandenen privateigenen Pkw für dienstliche Zwecke einzusetzen.

Als Ansprechpartner steht Ihnen für fachliche Fragen Herr Sperling (Tel. 02161 25-3490) im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie zur Verfügung. Alle sonstigen Fragen beantwortet Ihnen im Fachbereich Personalmanagement gerne Frau Bansal (Tel. 02161 25-2527).
 
Weitere Informationen zum Fachbereich Kinder, Jugend und Familie finden Sie hier.

Interessantes und Wissenswertes über die Stadt Mönchengladbach und die Stadtverwaltung finden Sie im Internet unter www.moenchengladbach.de. 

Wenn Sie sich in diesem Profil wiederfinden, bewerben Sie sich bitte unter der Kennziffer 51.90-Kinderschutz und Beifügung der üblichen Unterlagen bis spätestens zum 10.10.2024.
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