Der Berliner Verfassungsschutz ist der Nachrichtendienst des Landes Berlins. Er dient dem Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Er erfüllt diesen Auftrag u. a. durch die Sammlung und Auswertung von Informationen über extremistische und terroristische Bestrebungen. Als "Frühwarnsystem" unterrichtet er die politisch Verantwortlichen und die zuständigen Stellen über Entwicklungen und drohende Gefahren und klärt die Öffentlichkeit durch zufassende Berichte auf.
Beim Berliner Verfassungsschutz kommen die unterschiedlichsten Personen und Professionen zusammen - vielleicht suchen wir gerade Sie und Ihre Expertise.
In der Senatsverwaltung für Inneres und Sport - Abteilung Verfassungsschutz - ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt (in Abhängigkeit der Dauer der erforderlichen Sicherheitsüberprüfung) folgende Position zu besetzen:
Vollzeit mit 40 bzw. 39,4 Wochenstunden oder Teilzeit (im Rahmen der üblichen Modelle)
Bewerben können sich...
Aufgrund der erforderlichen Sicherheitsüberprüfung können sich nur Personen bewerben, die bereits mindesens fünf Jahre ihren ständigen Aufenhalt in der Bundesrepublik Deutschland behördlich nachweisen können (z.B. aktueller Melderegisterauszug). Dies gilt ebenfalls für die mitbetroffene Person (Lebensparter/in / Ehefrau/Ehemann).
Darüber hinaus erfüllen Sie folgende Voraussetzungen:
Eine umfangreiche Einarbeitung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Berliner Verfassungsschutzes ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Diese findet in Teilen an der Akademie für Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen statt. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit mit Hilfe von zahlreichen bedarfsorientierten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Ihre Qualifikationen weiterzuentwickeln.
Bitte beachten Sie:
Die Wahrnehmung des Dienstpostens bzw. des Arbeitsplatzes setzt die erfolgreiche Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (SÜ 3) voraus. Geeignete Bewerbende müssen sich daher bereit erklären, sich im Einstellungsfall einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittelungen (SÜ 3) zu unterziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Mitarbeitende des Berliner Verfassungsschutzes eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben und daher den in § 14 Abs. 1 Nr. 18 BSÜG (siehe hierzu auch Staatenliste des BMI) aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, unterliegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zu Personen, die in die engere Personalauswahl aufgenommen werden, eine Abfrage im nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS erfolgt, sofern dies zur Durchführung eines Auswahlgesprächs erforderlich ist. Sie werden gebeten, sich mit Abgabe der Bewerbung ausdrücklich zu der Frage zu erklären, ob Sie mit einer solchen Abfrage einverstanden sind oder ob dies nicht der Fall ist.
Schwerbehinderte Menschen und Ihnen Gleichgestellte werden in Abhängigkeit der Einschränkung bei gleicher Eignung bevorzugt. Zur Wahrung ihrer Interessen bitten wir bereits mit der Bewerbung um einen entsprechen Nachweis.
Derzeit sind in der entsprechenden Besoldungsgruppe Frauen in unserer Verwaltung unterrepräsentiert. Gemäß Frauenförderplan haben wir uns verpflichet, Frauen besonders zu fördern. Daher sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht. Personalüberhangkräfte des Landes Berlin werden ausdrücklich gebeten, sich bei Interesse und Erfüllung der Voraussetzungen zu bewerben.
Sie sollten mit Ihrer Bewerbung um eine Stelle in der Abteilung Verfassungsschutz diskret und zurückhaltend umgehen.
Finden Sie sich im Profil wieder? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagefähige Bewerbung. Bitte reichen Sie diese ausschließlich online über das Berliner Karriereportal ein. Klicken Sie bitte dazu auf den Button "Jetzt bewerben".
Fügen Sie Ihrer Bewerbung mindestens folgende Anlagen bei:
Auf Anfrage senden wir Ihnen gern das entsprechende Anforderungsprofil zu.
Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen mit vollständig vorliegenden Unterlagen berücksichtigt werden können. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen (§ 23 VwVfG). Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Die Übersendung eines (Pass-)Fotos ist nicht erforderlich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Kosten (einschl. Fahrtkosten etc.), die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren entstehen, nicht ersetzt werden können.
03.01.2025
Frau Korpus/ Frau Lauckner
030-90129-828/ 829