BesGr A 11 LBesO oder EG 10 TVöD
für das Amt für Schule und Bildung
Die Landeshauptstadt Düsseldorf als Schulträger stellt die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Lehrmittel bereit und unterhält eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung. Der Fachbereich hat alle städtischen Schulen mit Datennetzen, Breitband-Internetzugängen, IT-Fachräumen sowie Hard- und Software für den pädagogischen Bereich ausgestattet.
Betreuung von Hard- und Softwaresystemen, zum Beispiel zentrale Serverumgebung, virtual desktop, zentrales Identitymanagement, Softwareverteilung, content distribution
Aufbau eines Lizenzmanagements
Sicherstellung der Informationssicherheit und des Datenschutzes
Mitarbeit in Projekten zur Einführung pädagogischer IT.
Fachinformatiker*in Systemintegration oder vergleichbare Qualifikation sowie Personen mit vergleichbaren Fähigkeiten
langjährige und umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Desktop-, Server- oder Netzwerk-Systeme und die Bereitschaft sich kurzfristig in schulspezifische Softwarelösungen einzuarbeiten
Kenntnisse in der Fachrichtung Systemintegration in der Planung, Installation, Konfiguration und Dokumentation von vernetzten IT-Systemen
gute Auffassungsgabe und Verhandlungsgeschick
hohes Maß an Selbstständigkeit und Leistungsbereitschaft
Teamfähigkeit.
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Wir leben Vielfalt -
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.