Studentisches Pflichtpraktikum im Referat II C - Vergabekammer

400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gestalten täglich die Rahmenbedingungen für die Berliner Wirtschaft und fördern das Dienstleistungs- und Industriegewerbe. Unternehmen sollen im globalen Wettbewerb bestehen und wachsen, neue Firmen und Arbeitsplätze für den Standort Berlin gewonnen werden. Eine moderne Energiepolitik sowie die digitale Transformation zählen hierbei ebenso dazu, wie die Schaffung attraktiver Gewerbe- und Industriestandorte.

Sie sind im Rahmen Ihre Studiums auf der Suche nach einem Pflichtpraktikum von mindestens 12 Wochen?

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vergibt im Referat II C - Staatsaufsicht Kammern und Finanzdienstleistungen, Justitiariat, Vergabekammer - für die Vergabekammer des Landes Berlin

einen Platz für ein  

Studentisches Pflichtpraktikum



in der Studienrichtung Rechtswissenschaft.

So vielfältig wie die Hauptstadt, so vielfältig sind auch Ihre Einsatzmöglichkeiten bei uns!


Die Vergabekammer des Landes Berlin ist eine im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe angesiedelte Behörde. Sie arbeitet in einem gerichtsähnlichen Verfahren und prüft auf Antrag die Rechtmäßigkeit der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts. Im Rahmen des Praktikums wird Einblick in das gesamte Spektrum eines gerichtsähnlichen Verfahrens und die Bandbreite öffentlicher Beschaffungen vermittelt.
 

Zu den genannten Themenfeldern fallen sehr unterschiedliche Aufgaben an, z. B.:
  • Erstellen von Vermerken und Entwürfen in Nachprüfungsverfahren unter Anwendung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeverordnung auf Grundlage der Verfahrens- und Vergabeakten,
  • Erstellen von Entwürfen zu Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Presseanfragen und Organisationsvorgaben der Vergabekammer (z.B. Geschäftsordnung der Vergabekammer, Berliner Nachprüfungsverordnung),
  • Mitarbeit in der Geschäftsstelle der Vergabekammer.
 

Wir bieten Ihnen

  • die Möglichkeit Ihr theoretisches Wissen in der Praxis anzuwenden und die anspruchsvolle Arbeit unserer Senatsverwaltung kennen zu lernen,
  • abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeiten,
  • flexible Arbeitsmodelle,
  • einen attraktiven Standort im Herzen Schönebergs.

Vielfalt ist einer unserer zentralen Organisationswerte. Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten, People of Color, aller Religionen und Weltanschauungen, jeglicher sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identitäten sowie aller Altersgruppen.
Schwerbehinderte Bewerbende oder diesen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.
Menschen mit Migrationsgeschichte werden besonders ermutigt sich zu bewerben.

Wenn Sie in einer der zuvor aufgeführten Studienrichtung immatrikuliert sind, Interesse an den Aufgaben unseres Hauses haben und im Rahmen Ihrer Studienordnung verpflichtend ein Praktikum absolvieren müssen, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung über das Bewerbungsformular am Ende dieser Anzeige bzw. unter folgendem Link:
https://www.karriereportal-stellen.berlin.de/Studentisches-Pflichtpraktikum-im-Referat-II-C-Vergabekamm-de-f53275.html
 
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, in welchem Zeitraum das Praktikum stattfinden muss. Fügen Sie Ihrer Bewerbung zudem einen aktuellen Lebenslauf, einen Nachweis über die bereits erbrachten Studienleistungen, eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sowie falls vorhanden Nachweise über Ausbildungsabschlüsse, Arbeits- oder Praktikumszeugnisse oder sonstige Qualifikationsnachweise bei. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache bzw. als anerkannte Übersetzung eingereicht werden müssen.
 

Allgemeine Hinweise


Gemäß Praktika-Richtlinien vom 15.11.2016 (Rundschreiben SenFin IV Nr. 64/2020) erhalten Pflichtpraktikant/innen einer Fachhochschule, einer University of applied science oder einer Hochschule für angewandte Wissenschaften eine monatliche Aufwandsentschädigung i.H. v. 400 Euro. Praktikant/innen, die ihr Pflichtpraktikum in Teilzeit absolvieren, erhalten die Aufwandsentschädigung anteilig entsprechend der vereinbarten regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit. Von dieser Regelung ausgenommen sind Praktikant/innen, die an wissenschaftlichen Hochschulen bzw. an Universitäten studieren. Sie erhalten keine Vergütung.


Ihre Ansprechperson:

Susanne Welsch, Z P 36, Telefon: 030 9013-8486

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum
15.12.2024.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt werden können.

 

 
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