Das Land NÖ sucht Straßenwärterinnen und Straßenwärter für die NÖ Straßen- und Brückenmeistereien.
Der Aufgabenbereich des NÖ Straßendienstes ist sehr vielfältig. Er umfasst die Planung, Herstellung und Sanierung der Straßen und Brücken. Außerdem verlegen die MitarbeiterInnen verschiedene Pflasterungen und Randsteine, sie montieren Verkehrszeichen, Wegweiser und sonstige Verkehrsleiteinrichtungen und errichten Straßenbegrenzungen. Sie kontrollieren und korrigieren Bodenmarkierungen und sorgen für die Begrünung und Pflege von unbefestigten Straßenflächen.
Ein wesentlicher Teil in der Arbeit des NÖ Straßendienstes ist der Winterdienst. Er umfasst vor allem die Schneeräumung und das Ausbringen von Streugut bei Schneelage und Glatteis, sowie Weiterleitung winterdienstlicher Maßnahmen, Aufstellung von Schneestangen und im Frühjahr, die sich daraus ergebenden, Reinigungs - und Ausbesserungsarbeiten.
Weitere spannende Eindrücke in die Tätigkeit von StraßenwärterInnen im NÖ Landesdienst können Sie in unserem "Kurzfilm zu den Straßenmeistereien in NÖ" erlangen.
Rufen Sie hierfür folgenden Link auf: https://www.noe.gv.at/noe/Autofahren/Kurzfilm_Strassenmeistereien.html
Bewerbung
Ihre erforderlichen Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf (samt aktuellem Foto)
- Ausbildungszeugnisse (Lehrabschlussprüfungszeugnis/Lehrbrief)
- Führerschein (Vorder- & Rückseite)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Elektronische Unterlagen ersuchen wir im doc, jpg oder pdf-Format beizubringen (siehe auch Mailverkehr mit der NÖ Landesverwaltung).Bei Fragen die Bewerbung betreffend steht Ihnen die
Abteilung Personalmanagement, Herr Patrick Aigner unter der Telefonnummer
02742/9005-12228 zur Verfügung.
Es ist für uns selbstverständlich, die Bestimmungen des NÖ Gleichbehandlungsgesetzes anzuwenden (www.noe.gv.at/gleichbehandlung).
Weiters dürfen wir in diesem Zusammenhang auf die Ziele des Gleichstellungs- & Frauenförderprogramms des NÖ Landesdienstes und auf die regelmäßig erscheinenden Auswertungsberichte hinweisen. In Bereichen mit einem Frauenanteil unter 45% ist Frauenförderung geboten.