(EG 6 TVöD)
für das Amt für Verkehrsmanagement
Das Amt für Verkehrsmanagement ist mit zurzeit circa 330 Stellen und einem Umsatzvolumen von jährlich 120 Millionen Euro eines der größten Ämter der Landeshauptstadt Düsseldorf und ist unter anderem verantwortlich für den Bau, die Instandsetzung und die Unterhaltung von Straßen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung nehmen wir laufend Bewerbungen entgegen und führen je nach Bewerbungseingang Auswahlverfahren durch.
Verkehrswegearbeiten
Herstellung und Reparatur von Pflasterdecken und Plattenbelägen
Asphaltarbeiten
Ein- und Ausbau von Straßenentwässerungseinrichtungen
Sonderdienste (zum Beispiel Winter- und Hochwasserschutzdienst, gegebenenfalls Einsätze bei außergewöhnlichen Ereignissen).
abgeschlossene Ausbildung als Straßenbauer*in, Straßenwärter*in, Asphaltbauer*in, Garten- und Landschaftsbauer*in oder Kanalbauer*in
Initiative, Engagement, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit
Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten und hohe (körperliche) Belastbarkeit
Zuverlässigkeit sowie ein freundliches und verbindliches Auftreten
uneingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse C1E oder der Klasse B, dann verbunden mit der Bereitschaft, die Fahrerlaubnis Klasse C1E zu erwerben
hohe Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten (abends und an den Wochenenden).
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Sofern nur die uneingeschränkte Fahrerlaubnis Klasse B vorliegt, erfolgt die Einstellung bis zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C1E befristet.
Wir leben Vielfalt -
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.