Neben einer kaufmännischen Ausbildung bringen Sie zwingend einige Jahre Berufserfahrung im Betreibungswesen mit. Zudem verfügen Sie über Kenntnisse wie auch praktische Erfahrungen in einem Betreibungsamt, im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) wie auch im Privatrecht (ZGB/OR). Als stellvertretende/r Leiter/in verfügen Sie über ein Wahlfähigkeitszeugnis*. Sie zeichnen sich durch eine speditive, sehr exakte sowie zuverlässige Arbeitsweise und sehr gute Deutschkenntnisse aus. Hohe Belastbarkeit, Durchsetzungs-, aber auch Einfühlungsvermögen sowie Freude am Umgang mit Menschen sind weitere Eigenschaften, die Sie bei Ihrer täglichen Arbeit benötigen. In den Anwendungen der MS Office-Produkte sowie BEA-NET kennen Sie sich gut aus und sind ausgesprochen dienstleistungsorientiert sowie qualitätsbewusst. Zudem verfügen Sie über den Führerschein der Kategorie B.
*Wahlfähigkeit:
Gemäss § 9 Abs. 1 i.V.m § 27 des revidierten Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) kann ab 2010, respektive für im Amt stehende Personen ab 2014 als Betreibungsbeamtin oder Betreibungsbeamter resp. als ordentliche Stellvertretung nur noch gewählt werden, wer über einen Wahlfähigkeitsausweis verfügt. Das Obergericht erteilt Bewerberinnen und Bewerbern im Sinne von § 11 Abs. 1 EG SchKG den Wahlfähigkeitsausweis, sofern sie die Fähigkeitsprüfung bestanden haben, allenfalls unter Erlass oder Teilerlass der Prüfung (§ 11 Abs. 2 EG SchKG).