EG S 15 TVöD
für das Amt für Soziales und Jugend
Der Bezirkssozialdienst ist für die Bürger*innen des Stadtbezirks die erste Anlaufstelle mit dem Ziel der Information, des Clearings, der Vermittlung, der Beratung und Begleitung sowie der Krisenintervention bei psychosozialen, sozialen und materiellen Problemlagen, die Familien, Kinder, Jugendliche und auch alleinstehende Erwachsene betreffen, einschließlich der Finanzverantwortung in der Folge von fachlichen und organisatorischen Entscheidungen im Rahmen der §§ 27 folgende Sozialgesetzbuch (SGB) VIII sowie Stellungnahmen nach § 50 SGB VIII.
Die stellvertretende Leitung ist mit 19,5 Stunden freigestellt und mit 19,5 Stunden im Schwerpunkt Hilfe zur Erziehung tätig.
Vertretung der Leitung bei Abwesenheit sowie Übernahme von durch die Leitung delegierten Aufgaben im Leitungshandeln
Fallsteuerung im Arbeitsfeld Hilfen zur Erziehung (analysierende, diagnostische, koordinierende und entscheidende Funktionen)
Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen sowie Beratung aller Mitarbeitenden in der Fallbearbeitung
Mitwirkung im Bereitschaftsdienst der Leitungskräfte
Mitwirkung in der fachlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der Abteilung und des Amtes
Zusammenarbeit mit freien Trägern und anderen Abteilungen des Amtes für Soziales und Jugend und Kooperation mit anderen sozialen Diensten und Institutionen.
Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik oder Bachelor of Arts Erziehungswissenschaften oder Diplom-Sozialarbeiter*in/Diplom-Sozialpädagog*in mit staatlicher Anerkennung
Führungskompetenz/-fähigkeit
fundierte Kenntnisse der einschlägigen Fach- und Rechtsgebiete und mehrjährige Berufspraxis im Bereich des Bezirkssozialdienstes
hohe persönliche und soziale Kompetenz sowie ausgeprägtes Konfliktlösungsverhalten
Stressstabilität, unter anderem bei hoher Komplexität und Aufgabenfülle Beteiligung und Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erhalten und zu fördern sowie auch unvorhersehbare Situationen zu bewältigen
Fähigkeit, die Arbeit des Bezirkssozialdienstes in der Öffentlichkeit positiv darzustellen und zu repräsentieren
uneingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder EU-Norm B ist erwünscht.
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Wir leben Vielfalt -
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Weiterentwicklungsmöglichkeiten sind bei persönlicher und fachlicher Eignung nicht ausgeschlossen.