für das Amt für Soziales und Jugend
Das Amt für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf ist das größte Amt der Stadtverwaltung und versteht sich als Dienstleister und Partner für die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Familien.
Die Fachstelle für Familien nach Trennung und Scheidung als Sachgebiet der Abteilung Kinderschutz und Hilfe zur Erziehung unterstützt im Schwerpunkt das Familiengericht in Verfahren zum Umgang- und Sorgerecht. Neben der Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren bietet die Fachstelle Beratungen zu Umgangsregelungen und Weitervermittlung sowie Informationen zu Unterstützungsangeboten an. Wir orientieren uns bei unserem Handeln und in unserer Arbeitsweise an dem amtsweiten Leitbild, welches unsere Werte widerspiegelt:
https://www.duesseldorf.de/jugendamt/wir.
Ihre Aufgaben:
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Mitwirken in Verfahren vor dem Familiengericht gemäß § 50 Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII) und § 162 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Sorgerechts- und Umgangsverfahren
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Teilnahme an familiengerichtlichen Verfahren, Erstellen von Stellungnahmen und Berichten im Sinne des Kindeswohls
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Beratung von Bürger*innen in Trennungs- und Scheidungssituationen nach den gesetzlichen Regelungen der §§ 18 Absatz 3 und 50 SGB VIII sowie §§ 1684 und 1685 Bürgerliches Gesetzbucht (BGB)
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Beratung beziehungsweise Unterstützung der Familien bei Anliegen zu Umgangs- und Sorgerechtsfragen.
Ihr Profil:
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Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise staatlich anerkannte*r Diplom Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in oder Erziehungswissenschaftler*in mit mindestens zweijähriger, einschlägiger Berufserfahrung im ausgeschriebenen Anforderungsprofil
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Beratungskompetenz sowie Beratungserfahrung beziehungsweise eine zusätzliche Qualifikation in Beratung
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Flexibilität sowie Team- und Kooperationsfähigkeit (Schnittstellenarbeit)
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hohe soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen sowie ein ausgeprägtes Konfliktlösungsverhalten
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psychische Belastbarkeit und Initiative
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Kenntnisse in den fachspezifischen Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch Acht, Bürgerliches Gesetzbuch und im Erstellen von Berichten, Stellungnahmen
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PC-Kenntnisse (Büro-Standardsoftware) beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Die Einstellung erfolgt unbefristet in der Entgeltgruppe S 12 TVöD im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Bewerbungsfrist und Kontakt:
Bitte bewerben Sie sich online bis zum 08. Mai 2025 über den Button ,,Stell dich vor!".
Für nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen im Fachamt Joanna Buchta, Telefon 0211 89-92581 gerne zur Verfügung.
Für das Bewerbungsverfahren ist Ihre Ansprechperson Yvonne Schönfelder, Telefon 0211 89-2398, Moskauer Straße 25, Zimmer 3. OG, links. Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 51/07/07/25/01.