Vorstellungsgespräche: voraussichtlich in der KW 46/47
Arbeitszeit: Teilzeit 34 Wochenstunden (flexible Arbeitszeitmodelle sind grundsätzlich möglich)
Bezahlung: S 14 (3353 EUR - 4652 EUR)
Befristung: unbefristet
Besetzung: 01.04.2025
Bewerbungsweg: vorzugsweise über karriere.neuss.de
Wir suchen Sie (m/w/d) intern und extern zur Verstärkung für das Sozialamt der Stadt Neuss.   Die Betreuungsbehörde ist eine Abteilung des Sozialamtes. Das Sozialamt beschäftigt ca. 110 Mitarbeiter*innen in 4 Abteilungen.   Sie werden Teil eines Teams von derzeit 13 Mitarbeiter*innen. Die Betreuungsbehörde prüft im Auftrag des Betreuungsgerichtes, ob die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung notwendig ist, vermittelt andere Hilfen, berät und unterstützt rechtliche Betreuer*innen, Vollmachtnehmer*innen sowie betreute Menschen und beglaubigt Unterschriften/Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Ferner ist die Betreuungsbehörde seit 01.01.2023 für die Registrierung der in Neuss ansässigen beruflichen Betreuer*innen zuständig und führt als zuständige Stammbehörde die Fachaufsicht.   Ihr Arbeitsplatz befindet sich im Gebäude des Sozialamtes, Promenadenstr. 43 - 45, 41460 Neuss.

Das bietet Ihnen die Stadt Neuss:

Unsere verschiedenen Fortbildungsangebote, eine E-Learning-Plattform und Aufstiegslehrgänge ermöglichen Ihnen, Ihre persönliche und fachliche Weiterbildung in die eigene Hand zu nehmen.
Wir fördern Ihre Work-Life-Balance durch diverse Betreuungsangebote und -soweit möglich- flexible Arbeitszeiten.
Sie haben die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Arbeitszeit in mobiler Arbeit abzuleisten.

Eine betriebliche Altersvorsorge, ein fünfzigprozentiger Zuschuss zum Deutschlandticket sowie ein vielfältiges Gesundheitsprogramm sind einige der Benefits, die Sie bei der Stadt Neuss erwarten.

Das sind Ihre Aufgaben:

  • Unterstützung des Betreuungsgerichtes durch Erstellung von Sozialberichten, Prüfung der Betreuer*inneneignung, der Betreuer*innenvorschläge und sonstige Stellungnahmen
  • Unterstützung hilfebedürftiger Personen sowie Vermittlung alternativer Hilfen zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung
  • Durchführung einer erweiterten Unterstützung außerhalb des gerichtlichen Verfahrens im Einzelfall
  • Beratung und Unterstützung von Betreuer*innen und Vollmachtnehmer*innen
  • Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patient*innenverfügungen und des neuen Ehegattenvertretungsrechts
  • Eigenverantwortliche Führung von Betreuungen
  • Vollzug gerichtlich angeordneter Zwangsmaßnahmen, unter anderem die Vorführung zur Anhörung, Vorführung zur Untersuchung, sowie Zuführung zur Unterbringung
  • Unterstützung der Betreuer*innen und Vollmachtnehmer*innen bei der Zuführung zur Unterbringung
  • Mitarbeit in Querschnittsaufgaben und Netzwerkarbeit
Aufgrund der zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Betreuungsrechtsreform können sich die Arbeitsschwerpunkte noch verändern.

Das bringen Sie mit:

  • Sie haben ein abgeschlossenes Studium als Sozialarbeiter*in (Diplom, Bachelor, Master) mit staatlicher Anerkennung
    oder als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (Diplom, Bachelor, Master) mit staatlicher Anerkennung
    oder ein abgeschlossenes Studium der Erziehungs- und Sozialwissenschaften (Diplom, Bachelor, Master) mit Schwerpunkt Soziale Arbeit.
  • Sie haben die Bereitschaft zur aufsuchenden Arbeit.
  • Sie haben Kenntnisse der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und deren rechtssichere Anwendung bzw. Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen (BGB, BtOG, FamFG, SGB u.a).
  • Sie sind bereit zur Weiterbildung im Betreuungsrecht sowie Aneignung des EDV-Softwareverfahrens (SoPart BtB) und sichere Anwendung der gängigen MS-Office-Programme.
  • Sie sind gegen Masern immunisiert und können einen entsprechenden Nachweis beibringen.
     

Für diese Stelle kommt es besonders auf die folgenden Kompetenzen an: 

  • Sie bringen Verständnis und Einfühlungsvermögen für Menschen in belasteten Lebenslagen sowie eine respektierende und wertschätzende Grundhaltung mit
Merkmale wie ein gutes Ausdrucksvermögen, Servicebewusstsein, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit stellen für unsere Arbeit eine Selbstverständlichkeit dar.

Hinweis für interne Bewerber*innen: Bitte senden Sie uns ein Anschreiben, einen Lebenslauf und Ihr/e Prüfungszeugnis/-urkunde zu.
Im Rahmen der Erhöhung des Anteils an Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen bei der Stadt Neuss freuen wir uns besonders über Bewerbungen von Frauen und berücksichtigen diese nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt.

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und wünschen Ihnen viel Erfolg!

Unter www.neuss.de bzw. karriere.neuss.de stehen für Sie weitere Informationen zur ,,Modernen Arbeitgeberin Stadt Neuss" bereit.

*Bitte unbedingt beachten: Alle nach dem 31.12.1970 geborenen Bewerber*innen müssen ihren Bewerbungsunterlagen den Nachweis über eine Masernschutzimpfung beifügen. Z. B. einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können. Möglich ist auch eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits vorgelegen hat. Der Nachweis gilt als normale Voraussetzung, um am Bewerber*innenverfahren teilnehmen zu können.
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