Sozialarbeiter/in Sozialpädagog/in in der offenen Kinder- und Jugendarbeit (m/w/d)

Über uns:

Die Stadt Heiligenhaus (rd. 27.500 Einwohner - im Kreis Mettmann) liegt landschaftlich überaus reizvoll und verkehrsgünstig im Städtedreieck Düsseldorf - Essen - Wuppertal. Umfassende Bildungsmöglichkeiten sowie Freizeit-, Kultur- und Erholungsangebote machen Heiligenhaus zu einem attraktiven Stand- und Wohnort mit ansprechender sowie hoher Lebensqualität. Familienfreundlichkeit, bürgerschaftliches Engagement und das Zusammenleben der Generationen sind hierbei von besonderer Bedeutung.

Bereichern Sie die Stadt Heiligenhaus zum nächstmöglichen Zeitpunkt als   

Sozialarbeiter/in Sozialpädagoge/in in der offenen Kinder- und Jugendarbeit (m/w/d).

  Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die mit Teilzeitkräften besetzt werden kann, wenn die gesamte Wochenarbeitszeit abgedeckt wird.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Aufbau eines neuen Teams mit dem Auftrag offene Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Oberilp gem. § 11 SGB VIII umzusetzen
  • Neugestaltung des Kinder- und Jugendtreffs 
  • Organisation, Planung und Durchführung von Freizeit- und Sportaktivitäten und anderer Gruppenangebote unter Berücksichtigung der spezifischen Bedarfe bzw. mit Beteiligung der Zielgruppen
  • Wahrnehmung des Schutzauftrags gem. 8a SGB VIII, § 4 KKG und Umsetzung der Vorgaben des Landeskinderschutzgesetzes
  •  Kooperation mit dem Club Heiligenhaus und den Netzwerkpartnern im Stadtteil
  • Organisation, Planung und Durchführung von Angeboten in den Ferien und an Stadtteilfesten
  • Verwaltung und Mitverantwortung für das Budget der Einrichtung
  • Koordination, und Anleitung von Honorarkräften, FSJ, Praktikanten etc.

Ihr Profil:

  • ein abgeschlossenes Studium (FH, Diplom oder Bachelor) als Sozialarbeiter/ Sozialarbeiterin oder als Sozialpädagoge/ Sozialpädagogin 
  • Affinität zum medienpädagogischen Arbeiten
  • Motivation und Freude an der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien
  • Offenheit und Kenntnisse der Lebenswelt- und Sozialraumorientierung
  • Teamplayer/ Teamplayerin mit der Bereitschaft gerne in den Nachmittags- und Abendstunden zu arbeiten
  • wünschenswert sind sehr gute Kenntnisse im Bereich des Jugendschutzgesetztes, des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, des Landeskinderschutzgesetzes und des SGB VIII

Wir bieten Ihnen:

  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit
  • eine Vergütung nach Entgeltgruppe S12 TVöD-SuE
  • eine interessante, verantwortungs- und anspruchsvolle sowie abwechslungsreiche Tätigkeit
  • flexible Arbeitszeiten
  • Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
  • Fortbildungsmöglichkeiten
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement unter anderem in Form von Gesundheits-, Sport- und Massageangeboten
  • Belegplätze für Kinder von Mitarbeitenden in einer örtlichen Großtagespflege (U3)
  • Fahrradleasing gemäß TV Fahrradleasing
Ihre Berufserfahrung wird bei der Zuordnung zur Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe, soweit tarifrechtlich möglich, gerne berücksichtigt.
Die Stadtverwaltung Heiligenhaus verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. 

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.

Darüber hinaus werden Bewerbungen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion bzw. Weltanschauung oder sexueller Identität begrüßt. 
 
Sie sind interessiert? Bitte laden Sie Ihre Bewerbung bis zum 29.09.2024 über den nachstehenden Button "jetzt bewerben" hoch.

Das Auswahlverfahren wird voraussichtlich in der Kalenderwoche 41 durchgeführt.

Für nähere Auskünfte zu den Inhalten der zu besetzenden Stelle steht Ihnen Frau Schildmann-Brack, Tel.: 02056/13-277 gerne zur Verfügung. Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen Frau Unverricht, Tel.:  02056/13-180.
 
Entstehende Fahrt- und Reisekosten können leider nicht übernommen werden. 
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