Durchführung von umfangreichen Beratungsgesprächen mit ausreisepflichtigen und ausreisewilligen Ausländer*innen mit dem Ziel der gemeinsamen objektiven Sachstandsklärung und Perspektivfindung, die in einer abschließenden Zielvereinbarung mündet beziehungsweise münden soll
ausführliche Fallberatung mit allen im Einzelfall zu beteiligenden Stellen insbesondere mit dem operativen Rückkehrbereich, dem Teilhabemanagement, Internationale Organisation für Migration, gegebenenfalls Bezirksregierung und/oder das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, Bundesamt für Flüchtlinge, Betreuungsverbände et cetera
vorbereitende und nachbereitende Sachbearbeitungsaufgaben (einschließlich Mittelbeantragung bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM) im Einzelfall) einschließlich der nachträglichen Evaluation von erfolgten Ausreisen zur Erfolgsmessung des Arbeitsbereichs
Mitarbeit beim Aufbau und der Führung eines Wissensmanagements für den Arbeitsbereich
Vertretung des Fachbereichs unter anderem in Tagungen, Besprechungen mit den lokalen Partner*innen der Rückkehrberatung (zum Beispiel Diakonie, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz) sowie Mitarbeit bei der Erstellung von Berichten, Vorlagen et cetera für die Abteilungs- sowie die Amtsleitung und Verwaltungsführung.
Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder Verwaltungsfachwirt*in oder Bachelor of Arts Fachbereich Sozialwissenschaften oder Jurist*in mit abgeschlossenem erstem Staatsexamen
Kenntnisse im Aufenthaltsrecht, insbesondere im Bereich Aufenthaltsbeendigung
und humanitäre Aufenthalte beziehungsweise die Bereitschaft, sich entsprechende Kenntnisse kurzfristig anzueignen
ein hohes Maß an sozialer, kommunikativer und interkultureller Kompetenz verbunden mit einem guten Verhandlungsgeschick und Zielorientierung
Belastbarkeit, gutes Organisationsvermögen sowie hohe Teamfähigkeit
sehr gutes sprachliches Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift.
Wegen des breitgefächerten internationalen Publikums sind Fremdsprachenkenntnisse erwünscht aber keine Bedingung.