Verkehrswertermittlung von (städtischen) Liegenschaften
Ermittlung von Entschädigungen für Vermögensvor- und nachteile sowie Rechte und Lasten
Feststellung von Nutzungsentgelten und Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Kalkulationen, Bau- und Investitionskostenüberprüfungen sowie sonstige Aufgaben im Bereich der Wertermittlung (zum Beispiel Miete/ Pachten, Feuerversicherungswerte et cetera.)
Wertermittlungen zur grundbuchlichen Sicherstellung städtischer Ansprüche (gemäß SGB).
Bachelor of Science oder Engineering der Fachrichtung Vermessungswesen, Geodäsie oder Geoinformation, Bauwesen oder vergleichbarer Studienabschluss
Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Wertermittlung und im Grundstücksrecht
Kenntnisse im Bau-, Entschädigungs- sowie Vertragsrecht und verwandter Gebiete oder die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
Initiative, Selbstständigkeit sowie Verantwortungs-, Einsatz- und Lernbereitschaft
wirtschaftliches Denkvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie Durchsetzungsvermögen und sicheres Auftreten
Arbeitsbereitschaft auch außerhalb üblicher Arbeitszeiten und im Außendienst.
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.
Wir leben Vielfalt -
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.