Beurteilung von Immobilien im Rahmen von Bauplänen und Besichtigungsterminen, insbesondere in Bezug auf Brandschutz, Vorgaben der Unfallkasse, Vorgaben zur Lebensmittelhygiene, Vorgaben des Gesundheitsamtes, die Wohnraumschutzsatzung und kindgerechte Räumlichkeiten
Beratung und Verhandlung von/mit Architekten, Bauherren, Kindertagespflegepersonen hinsichtlich der bestehende Vorgaben und erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung
Klärung von Grundsatzfragen und Verfahrensabläufen
Fertigung von Stellungsnahmen für das Rechtsamt und Begleitung zu Gerichtsterminen
Abstimmung mit Fachberatungen der Freien Träger und sachgebietsintern in Bezug auf Immobilien
sonstige Aufgaben, wie zum Beispiel Unterstützung der Jugendhilfeplanung bei der Bedarfsplanung, Statistiken, Mitwirkung bei Sonderaufgaben und konzeptionellen Weiterentwicklungen.
Verwaltungsfachwirt*in oder Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes
wünschenswert sind ein breites fachliches und technisches Wissen sowie Erfahrungen in baurechtlichen Fragestellungen beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese, insbesondere in Bezug auf die Voraussetzungen und die geltenden gesetzlichen Regelungen in der Kindertagespflege, kurzfristig anzueignen
ausgeprägte Fähigkeit zur Erfassung komplexer Zusammenhänge sowie eine selbständige und lösungsorientierte Arbeitsweise
Flexibilität, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit, Nachweis der Masernimmunität sowie hohe Resilienz
Dienstleistungsorientierung, Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungskompetenz
Kenntnisse im Umgang mit der eingesetzten Standardsoftware (Office-Produkte, Lotus Notes) sowie Softwarekenntnisse in SAP und Sopart-KID beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese anzueignen sowie die Eignung zur Wahrnehmung von Außenterminen.
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.
Wir leben Vielfalt -
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Weiterentwicklungsmöglichkeiten sind bei persönlicher und fachlicher Eignung nicht ausgeschlossen.