- Abschluss einer (Fach-)Hochschule (Bachelor, Diplom (FH), 1. Staatsprüfung) in den Fachrichtungen Öffentliche Verwaltungswirtschaft oder Öffentliche Verwaltung, Immobilienmanagement, Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht oder
- ein Studiengang mit überwiegend verwaltungs-, rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten oder
- der erfolgreiche Abschluss des Verwaltungslehrgang II, Verwaltungsfachwirt/in oder Immobilienfachwirt/in
Wünschenswert:
- 3-jährige Berufserfahrung auf dem Gebiet des Grundstückswesens
Weitere fachliche und außerfachliche Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Anforderungsprofil, das unter "weitere Informationen" hinterlegt ist.