Projektleitung bei der Bearbeitung der städtischen Grünordnungsplanung (GOP I und GOP II) und von strategischen Freiraumkonzepten
fachliche Prüfung der Freiraum- und Naturschutzbelange in Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren
Erarbeiten von Fachbeiträgen der Freiraumplanung im Kontext der Raumordnung, der Flächennutzungsplanung und stadtweiter Entwicklungskonzepte anderer Ämter
Begleitung von Sonderprojekten, wie bespielweise Forschungsprojekte oder Machbarkeitsstudien
Beratung von Vorhabenträgern*innen und Vertretung der Grünbelange in ämterübergreifenden Arbeitskreisen
Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligungen, Erstellung von Vorlagen und entsprechende Vertretung in politischen Gremien.
- Bachelor Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung, Umweltplanung oder vergleichbare Qualifikation
- Berufserfahrung und Kompetenz in der Grünplanung oder städtebaulichen Freiraumplanung und in der Projektkoordination
gute Kenntnisse im Naturschutz- und Planungsrecht, Verwaltungskenntnisse von Vorteil
konzeptionelles und vernetztes Denken, Kreativität und Innovationsfähigkeit
sicheres Auftreten, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie Durchsetzungs-vermögen und Verhandlungsgeschick
soziale Kompetenz, Belastbarkeit und Teamfähigkeit.
Für Berufsanfänger gilt: Voraussetzung für die Eingruppierung in die EG 12 ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung. Eine Eingruppierung kann daher bis zum Erreichen dieser Voraussetzung lediglich eine Entgeltgruppe niedriger erfolgen.
Was Sie erwartet:
ein kommunikatives, hilfsbereites, lösungsorientiertes und dynamisches Team
eine familienfreundliche Arbeitgeberin
ein krisensicherer Arbeitsplatz, Gleitzeit und 30 Tage Urlaub
gute Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
eine zusätzliche Betriebsrente zur Altersversorgung
weitere finanzielle Leistungen wie eine Jahressonderzahlung, gegebenenfalls ein Leistungsentgelt sowie ein Zuschuss zu vermögenswirksame Leistungen