Die Kreisverwaltung Herford mit rund 1.300 Beschäftigten bietet Ihnen interessante, fachlich anspruchsvolle und verantwortungsvolle Einsatzmöglichkeiten.
Zur Verstärkung des Amtes Beratung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt,
unbefristet, in Teilzeit mit mindestens 19,5 und maximal 27,0 Wochenstunden als
Sachbearbeitung (m/w/d)
in den Bereichen Beistandschaften & Beurkundungen.
Was erwartet Sie?
Die Kreisverwaltung Herford ist ein modernes öffentliches Dienstleistungsunternehmen mit vielseitigen Aufgabenstellungen. Der Kreis Herford unterstützt als familienfreundlicher Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Flexible Arbeitszeiten sind für uns selbstverständlich. Kürzlich wurde der Kreisverwaltung deshalb die Unternehmensauszeichnung "Ausgezeichnet Familienfreundlich" verliehen. Mit dem Betreuten Spielzimmer bieten wir zudem ein Betreuungsangebot für Beschäftigtenkinder außerhalb einer Regelbetreuung an.
Ihr Aufgabengebiet:
Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:
- Führung von Beistandschaften durch zivilrechtliche Vertretung in Abstammungssachen und Familienstreitsachen nach §§ 55 SGB VIII i.V.m. §§ 1712 BGB, 112 ff und 169 ff FamFG, insbesondere:
- verantwortliche rechtliche Vertretung minderjähriger Kinder gegenüber Unterhaltspflichtigen bzw. deren Rechtsanwälten
- verantwortliche rechtliche Vertretung minderjähriger Kinder vor den Amtsgerichten und Oberlandesgerichten, ggf. im Rahmen der Prozessführung nach den Vorschriften der ZPO und des FamFG
- Beratung und Unterstützung von Eltern minderjähriger Kinder nach §§ 18 und 52 a SGB VIII in Unterhaltsfragen vor Einrichtung der Beistandschaft sowie Beratung und Unterstützung volljähriger Kinder bis zum 21. Lebensjahr nach §§ 18 und 52a SGB VIII in Unterhaltsfragen
- Erstellen von öffentlichen Urkunden (Urkundstätigkeit/Urkundsperson)
Anforderungsprofil - das erwarten wir von Ihnen:
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder
- Verwaltungslehrgang II (ehem. Angestelltenlehrgang II) oder
- Hochschulstudium (FH-Diplom oder Bachelor) mit juristischem Schwerpunkt
- wünschenswert sind Vorkenntnisse im Bereich des Kindesunterhaltsrechts
- hohe Kommunikations-, Kooperations- und Organisationsfähigkeit sowie Belastbarkeit
- hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfähigkeit sowie Selbstständigkeit, Einfühlungsvermögen und Toleranz
- stark ausgeprägte Konflikt- und Durchsetzungsfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick
Wichtige Informationen für Sie:
Die Vergütung erfolgt nach der
Besoldungsgruppe A11 LBesO (A) NRW / Entgeltgruppe 10 TVöD.
Die Kreisverwaltung Herford ist eine moderne Arbeitgeberin, bei der die Vielfalt der Beschäftigten ein wesentlicher Bestandteil der Personalentwicklung ist. Aus diesem Grund freuen wir uns, wenn sich auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bei uns bewerben.
Die Stelle steht allen Bewerbenden offen unabhängig ihrer geschlechtlichen Identität.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind ausdrücklich erwünscht. Wir werden diese nach Maßgabe des Schwerbehindertenrechtes bevorzugt berücksichtigen.
Die Beschäftigung in Teilzeit ist entsprechend der obenstehenden Angaben möglich.
Fachliche Rückfragen beantwortet Ihnen im Amt für Beratung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien die
Frau Klotz, Tel.: 05221/13-1414.
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet Ihnen in der Abteilung Personal- und Organisationsentwicklung
Frau Lübbing, Tel.: 05221/13-18907.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bitte nutzen Sie
bis zum 01.03.2025 die Online-Eingabemaske auf der Homepage unter www.kreis-herford.de/karriere.