EG 11 TVöD
für die Abteilung Straßenbau im Amt für Verkehrsmanagement
Das Amt für Verkehrsmanagement ist mit zurzeit rund 350 Stellen eines der größten Ämter der Landeshauptstadt Düsseldorf und ist unter anderem verantwortlich für den Bau, die Instandsetzung und die Unterhaltung von Straßen.
Prüfung von Bebauungsplänen sowie Bauanträgen privater und öffentlicher Bauherr*innen hinsichtlich der straßenbautechnischen Erschließung
Beratung von Architekt*innen, Bauherr*innen hinsichtlich der öffentlichen Erschließung
Mitwirkung bei der Erstellung von städtebaulichen Verträgen und deren Ausführungsbegleitung hinsichtlich der Erschließung
Koordinierungsaufgaben und Verfassung von rechtsfähigen Stellungnahmen
Ermittlung von Änderungskosten für die Schaffung oder Beseitigung von Erschließungseinrichtungen wie beispielsweise Zufahrten
projektbezogene Bearbeitung von Beschwerden und Anfragen aus politischen Gremien sowie von Bürger*innen.
Bachelor of Engineering oder Science, Fachrichtung Straßenbau oder Geographie oder Bachelor of Arts Architektur
gute Kenntnisse der kommunalen Straßenbautechnik, der VOB und des straßenbautechnischen Regelwerkes sowie aus dem Bereich Baurecht und Bauordnung oder die Bereitschaft sich diese anzueignen
hohes Maß an Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, Engagement, Belastbarkeit, Entscheidungsfähigkeit sowie Organisationsqualitäten und Teamfähigkeit
Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen, ein sicheres und verbindliches Auftreten sowie gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Deutschkenntnisse entsprechend dem Sprachniveau C1
uneingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse 3 beziehungsweise EU-Norm B.
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Wir leben Vielfalt -
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.