Gestalten Sie Demokratie hautnah mit: Werden Sie Teil des Teams, das dafür sorgt, dass die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger korrekt gezählt und gehört werden - ein spannender Blick hinter die Kulissen unseres demokratischen Prozesses erwartet Sie!   Die Stadtverwaltung Hilden sucht im Rahmen kurzfristiger Beschäftigung oder einer regulären Beschäftigung   Sachbearbeiter*innen (m/w/d) für das Wahlamt   im Rahmen der anstehenden Bundestagswahl 2025.   Die Beschäftigung erfolgt in Vollzeit oder vollzeitnah und ist vom 31.01.2025 bis 26.02.2025 befristet. Ihnen wird ein Stundenentgelt von 19,00 EUR Brutto gezahlt. Bei einer regulären Beschäftigung (kein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis) erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 4 TVöD.
Zu Ihrem Aufgabenbereich gehören im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:   Das Wahlamt ist zuständig für die Organisation und die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen. Hierbei werden die einzelnen Wahlereignisse ähnlich eines Projekts abgewickelt.    Je nach Wahlereignis zählen zu den Hauptaufgaben des Wahlamts:  
  • die Abwicklung des Parteiverkehrs zur Eintragung in Unterstützungslisten
  • die Erstellung und Fortführung des Wählerverzeichnisses
  • das Bearbeiten von Anträgen zur Erteilung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen
  • die Sicherstellung der Wahlräume
  • die Vorbereitung der Ausstattung aller Wahlräume
  • die Einteilung und Berufung der Wahlvorstandsmitglieder und der sonstigen im Zuge der Wahl beteiligten Kräfte
  • die Ergebnisermittlung und Ergebniskontrolle
  Die Öffnungszeiten des Wahlamtes sind voraussichtlich:  
  • Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 16.00 Uhr,
  • Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr,
  • Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und
  • Samstag von 09.00 bis 13.00 Uhr
  Des Weiteren ist eine ganztägige Anwesenheit am Wahltag (Sonntag, 23.02.2025) notwendig.

 
Ihr Profil:   Eine Ausbildung für die Ausübung der Tätigkeit ist nicht notwendig. Sie sollten eine schnelle Auffassungsgabe haben, sich gut organisieren können, gerne im Team arbeiten sowie zeitlich flexibel (Möglichkeit zur Ausübung der Tätigkeit zu allen o. g. Öffnungszeiten je nach Einsatzplan) sein.   Wenn Sie eine kurzfristige Beschäftigung ausüben möchten (steuerlich und sozialversicherungsrechtlich privilegiert) müssen Sie die persönlichen Voraussetzungen für diese erfüllen.  Dies ist dann der Fall, wenn Sie die Tätigkeit bei der Stadt Hilden nicht berufsmäßig ausüben, sondern z. B. in einem Hauptbeschäftigungsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber stehen, Sie im Ruhestand / Pension oder Studentin bzw. Student sind.
Der weitere Weg:   Ihre Bewerbung (kurzes Anschreiben und Lebenslauf) richten Sie bitte bis zum 05.01.2025 über das Online-Bewerbungsformular auf dem Karriereportal der Stadt Hilden an das Haupt- und Personalamt. Bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie für den kompletten o. g. Zeitraum zur Verfügung stehen.

Rückfragen richten Sie bitte an bewerbungen@hilden.de. Bitte beachten Sie, dass diese wegen der Schließung der Verwaltung vom 23.12.2024 bis 30.12.2024 erst ab dem 02.01.2025 beantwortet werden können.

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