Sachbearbeiter_in im Sachgebiet ,,Wohnraumförderung und Fachaufsicht Wohnen"

Bewerbungsfrist:
15.10.2024
unbefristet
20,5 bzw. 19,5 Stunden / Woche (Teilzeit möglich*)
 
A 11 LBesO NRW  bzw. EG 9c TVöD


Wer sind wir?  Der Kreis Mettmann

Wir sind eine Kommunalverwaltung mit rund 1.700 Mitarbeitern und verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen. Mit rund 485.000 Einwohnern und einer Fläche von 407 Quadratkilometern ist der Kreis Mettmann der Landkreis mit der höchsten Bevölkerungsdichte in Deutschland. Vielfältige Arbeitsplätze, Wohnen in einer guten Infrastruktur und ein ebenso umfang- wie abwechslungsreiches Freizeitangebot machen das Leben hier attraktiv.
 
Wir suchen für die Kämmerei zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen

 

Sachbearbeiter_in im Sachgebiet ,,Wohnraumförderung und Fachaufsicht Wohnen"

Als Fachaufsichtsbehörde für das Wohngeld wird die Wohngeldsachbearbeitung der kreisangehörigen Städte überwacht und kontrolliert. Es wird sichergestellt, dass die Wohngeldgesetze und -vorschriften korrekt angewendet werden. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Überprüfung von Entscheidungen der städtischen Wohngeldstellen im Rahmen von Widersspruchsverfahren.

Diese Aufgaben erwarten Sie:
 
Überwiegend bearbeiten Sie Widerspruchsverfahren des Wohngeldes (etwa 80%)
 
Lebensnah - Bedeutsam - Abwechslungsreich
 
Die Ermittlung von Wohngeldansprüchen beinhaltet zahlreiche Prüffelder, in denen es jeweils zu Bearbeitungsfehlern oder Missverständnissen zwischen den städtischen Wohngeldämtern und den Bürger_innen kommen kann.
 
Es ergeben sich verschiedene Schwierigkeiten, welche nachfolgend nur angerissen werden können.
 
Einkommensnachweise:
Antragsteller_innen müssen umfassende Einkommensnachweise vorlegen. Dies kann kompliziert sein, wenn das Einkommen unregelmäßig ist oder aus verschiedenen Quellen stammt.
Im Zuge der Widerspruchssachbearbeitung ist ergründen, ob die dargelegten Einkommensverhältnisse zutreffend sind und ob die Wohngeldberechnung vom richtigen Einkommensbegriff ausgeht. Das Wohngeld arbeitet mit einem eigenen Einkommensbegriff, welcher zwar auf der Grundlage des Einkommenssteuerrechtes entwickelt wurde, jedoch in wesentlichen Punkten hiervon abweicht.
 
Haushaltszusammensetzung: Die genaue Ermittlung der Haushaltsmitglieder ist entscheidend, da sie den Anspruch beeinflusst. Änderungen in der Haushaltszusammensetzung, wie Zu- oder Wegzug von Personen, müssen genau dokumentiert und berücksichtigt werden. Auch dieser Punkt kann strittig sein, von erheblicher Bedeutung für die Höhe des Wohngeldes ist es beispielsweise, ob eine Partnerschaft oder eine Wohngemeinschaft besteht. In dieser Fragestellung ist eine sehr lebendige Rechtsprechung zu beobachten.
 
Wohnkosten: Die tatsächlichen Wohnkosten müssen korrekt erfasst werden. Dies umfasst nicht nur die Miete, sondern auch Nebenkosten und eventuelle Belastungen bei Eigentum.
Zu berücksichtigen ist die sogenannten Brutto-Kaltmiete. Die Aktenlage zum Nachweis der Mieten ist z.T. heterogen, hier ist zu ergründen, ob eine korrekte Dokumentation und Berechnung vorliegt.
 
Änderungen der Lebensumstände: Änderungen wie Arbeitslosigkeit, Geburt eines Kindes oder Tod eines Haushaltsmitglieds können den Wohngeldanspruch beeinflussen und müssen von der städtischen Sachbearbeitung nachvollzogen werden. Etwaige Fehler in diesem Bereich sind zu ergründen.
 
Wie Sie anhand dieser beispielhaften Aufzählung erkennen können, ist die Aufgabe sehr lebensnah, bedeutsam und abwechslungsreich.
 
Zudem sind Sie im Rahmen der Fachaufsicht tätig (etwa 20%)
 
Rechtssicher - Prozessorientiert - Kommunikativ
 
Überwachung und Kontrolle: Als Fachaufsicht überwachen Sie die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und internen Vorschriften. Sie stellen sicher, dass die Sachbearbeitung korrekt und effizient erfolgt.

Beratung und Unterstützung: Sie beraten und unterstützen die städtischen Sachbearbeiter bei fachlichen Fragen und Problemen. Dies kann durch Schulungen, Workshops oder individuelle Beratungsgespräche geschehen.

Qualitätssicherung: Als Fachaufsicht sorgen Sie dafür, dass die Qualität der Arbeit hoch bleibt. Sie führen Überprüfungen und Audits durch, um sicherzustellen, dass die Standards eingehalten werden.
 
Entscheidungshilfe: In komplexen oder strittigen Fällen können Sie beratend eingreifen und bei der Entscheidungsfindung unterstützen.

 Anforderungen (diese Voraussetzungen müssen Sie zwingend mitbringen):

Beamt_innen:
  • Befähigung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (ehemaliger gehobener nichttechnischer Dienst)
  • alternativ Nachwuchskräfte, die im Jahr 2024 die Befähigung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 erwerben werden
Tarifbeschäftigte:
  • erfolgreicher Abschluss des zweiten Verwaltungslehrgangs
  • alternativ Nachwuchskräfte, die im Jahr 2024 den Verwaltungslehrgang II erfolgreich abschließen werden

Wir erwarten zudem:
  • Sie haben Freude daran, Wohngeldwidersprüche rechtssicher zu bearbeiten.
    Wünschenswert wären daher auch Erfahrungen in der antragsgebundenen Sachbearbeitung (Wohngeld, Sozialhilfe o.ä.).
  • Fachliche Kompetenz, insbesondere
    • Sichere Anwendung einschlägiger Rechtsvorschriften (insb. Wohngeldgesetz)
  • Soziale Kompetenz, insbesondere
    • Fähigkeit, respektvoll und achtsam mit anderen Menschen umzugehen
    • Bereitschaft und Fähigkeit, kunden- und serviceorientiert zu agieren
    • Bereitschaft und Fähigkeit zur kooperativen Zusammenarbeit im Team
  • Persönliche Kompetenz, insbesondere
    • Bereitschaft, Verantwortung für den eigenen Aufgabenbereich zu übernehmen
    • Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick
    • Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Arbeit unter Termindruck
    • Teamfähigkeit
  • Digitale Kompetenz, insbesondere
    • Fähigkeit zur adäquaten Bedienung von grundlegenden Produkten wie MS-Office
Wir bieten Ihnen:
  • eine interessante, abwechslungsreiche und krisensichere Tätigkeit in einem motivierten Team mit gutem Betriebsklima
  • Führungskräfte, die eine individuelle Karriereplanung auf Wunsch begleiten und fördern. Eine große Verwaltung mit vielfältigen Aufgabengebieten und hausinternen Entwicklungsmöglichkeiten
  • vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Jahressonderzahlung gemäß § 20 TVöD-VKA, 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
  • eine betriebliche Altersvorsorge
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten für eine ideale Work-Life-Balance mit lebensphasenorientierten Arbeitszeitmodellen
  • nach erfolgreicher Einarbeitung bieten wir Ihnen umfassende Möglichkeiten für flexibles Arbeiten im Home Office an, mit einer Vielzahl an Optionen für Telearbeit, die individuell und nach Absprache gestaltet werden können
  • ein Vorbelegungsrecht im ortsnahen Kindergarten (am Standort Mettmann)
  • ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement
  • ein freundliches und familiäres Arbeitsumfeld mit Angeboten des Personalrates wie der Gemeinschaftskasse, einem jährlichen Betriebsausflug sowie diversen Betriebssportgruppen
  • ein Fahrradleasingangebot, z. T. überdachte Stellplätze für Ihr Fahrrad, ein vergünstigtes Job-Ticket sowie kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • corporate benefits - Angebote für Mitarbeitende mit Sonderkonditionen namhafter Hersteller und Marken


Weitere Informationen zur Kreisverwaltung Mettmann als Arbeitgeber finden Sie hier.


Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!

Ansprechpartnerin aus dem Fachbereich (Informationen zur Stelle):
 
Herr Denis Heimann
Tel. 02104 99-1426
E-Mail: denis.heimann@kreis-mettmann.de 

 

Ansprechpartnerin aus dem Personalamt (Rückfragen zur Online-Bewerbung bzw. Fragen zum Ausschreibungsverfahren (insbesondere zu den Anforderungen):

Frau Laura Krasniqi
Tel. 02104 99-1213
E-Mail: bewerbungen@kreis-mettmann.de


Allgemeine Hinweise:

*Die Beschäftigung in Teilzeit ist, unter der Bedingung, dass Vor- und Nachmittage abgedeckt sind, grundsätzlich möglich. Zu Fragen hinsichtlich der konkreten Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung steht Ihnen die o. g. Ansprechpartner aus dem Fachbereich zur Verfügung.
 
In Bezug auf die Stellenausschreibungen gilt, dass der Gleichstellungsplan der Kreisverwaltung Mettmann für die Stellenbesetzungen Anwendung findet. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.



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