Sie nehmen Leistungsanträge für stationäre oder ambulante Pflege an, prüfen und entscheiden nach dem SGB XII
Sie veranlassen Zahlungen sämtlicher Leistungen, sie kontrollieren diese und wickeln Rückforderungsansprüche ab
Sie prüfen den Nachrang der Leistungen beziehungsweise stellen vorrangige Ansprüche fest
Sie beraten Hilfesuchende und deren Angehörige
Sie prüfen Widersprüche und bearbeiten die Abhilfemöglichkeiten
Sie kooperieren mit Dritten, wie zum Beispiel mit Trägern von Einrichtungen, Pflegekassen, Gesundheitsämtern und Sozialdiensten von Krankenhäusern.
Sie sind Verwaltungsfachwirt*in oder haben die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes
oder Sie verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom (FH) oder Bachelor) Fachrichtung Rechtswissenschaften (Diplom-Jurist*in), Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaft oder Verwaltungswissenschaften (beispielsweise Public Management, Public Administration)
Sie haben möglichst Erfahrungen im Verwaltungsrecht und besitzen ein Verständnis für Verwaltungsabläufe
Sie verfügen über Kenntnisse in den Sozialgesetzbüchern (insbesondere SGB V, X, XI und XII) um rechtssicher beraten und Anträge prüfen zu können oder die Bereitschaft sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen
Sie besitzen die erforderliche Sensibilität für die Bedürfnisse hilfesuchender Menschen und die Fähigkeit, sich auf deren Problemlagen einzustellen und können kundenorientiert Denken und Handeln
Sie sind stressstabil beziehungsweise belastbar
Sie besitzen Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen und sind team- und kooperationsfähig
Sie haben ein sicheres Auftreten sowie eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Für das Auswahlverfahren können auch leistungsfähige Personen, die lediglich die Erste Verwaltungsprüfung abgelegt haben oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt besitzen, zugelassen werden, wenn Sie über zwei Jahre Berufserfahrung verfügen.
In diesen Fällen kommt für Beamt*innen die Zahlung einer Amtszulage in Höhe des in der Landesbesoldungsordnung festgelegten Betrags in Betracht. Da es für die Anzahl der mit dieser Zulage ausgestatteten Stellen eine im Landesbesoldungsgesetz geregelte Höchstgrenze gibt, ist die Gewährung der Amtszulage ggf. nicht zeitgleich mit dem Erreichen der persönlichen Beförderungsvoraussetzungen möglich. Für tariflich Beschäftigte mit erster Verwaltungsprüfung ist nach Vorbemerkung 7 zur EGO ab dem vierten Monat der Aufgabenwahrnehmung die Gewährung einer Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der tatsächlichen Eingruppierung - in der Regel EG 9a - und der Eingruppierung nach EG 9c möglich.
Gehören Sie zu dem Personenkreis der Verwaltungsfachangestellten, werden Sie in den ersten fünf Jahren berufsbegleitend an dem stadtinternen Verwaltungslehrgang II teilnehmen. Der erfolgreiche Abschluss ermöglicht Ihnen dann eine adäquate Eingruppierung.
Bewerberinnen und Bewerber müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.
Das bieten wir Ihnen:
flexible Arbeitsmodelle wie zum Beispiel Teilzeit, Alternierende Telearbeit und Mobile Arbeit
geregelte Arbeitszeiten und Gleitzeit
Zusammenarbeit mit einem engagierten und aufgeschlossenen Team
ein ansprechendes und modernes Arbeitsumfeld
Einarbeitungskonzepte sowie interessante und umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten
berufliche Entwicklungsperspektiven
Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebssportgemeinschaft
Hund im Büro (HiB) - unter bestimmten Voraussetzungen und Einhaltung von Regeln (befristet). Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.