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Bewerbungsfrist:
19.02.2025 |
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unbefristet |
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41 bzw. 39 Stunden/ Woche
(Teilzeit möglich) |
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A10 (LG 2.1) LBesO NRW bzw.
EG 9b TVöD |
Wer sind wir? Der Kreis Mettmann
Wir sind eine Kommunalverwaltung mit rund 1.700 Mitarbeitenden und verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen. Mit rund 485.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einer Fläche von 407 Quadratkilometern ist der Kreis Mettmann der Landkreis mit der höchsten Bevölkerungsdichte in Deutschland. Vielfältige Arbeitsplätze, Wohnen in einer guten Infrastruktur und ein ebenso umfang- wie abwechslungsreiches Freizeitangebot machen das Leben hier attraktiv.
Wir suchen für das Rechts- und Ordnungsamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d) für die
Bußgeldstelle
Die Abteilung Ordnung, Bußgeldstelle ist mit einer Vielzahl an ordnungsbehördlichen Aufgaben betraut. Unter anderem ist sie zuständig für die Abwicklung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Wahlen, Schornsteinfegerangelegenheiten und diversen gewerberechtlichen Aufgabengebieten Das Sachgebiet Bußgeldstelle kümmert sich um die Ahndung von Verkehrsverstößen aus polizeilicher und kommunaler Verkehrsüberwachung für das Gebiet des Kreises Mettmann. Zudem fungiert das Sachgebiet als zentrale Bußgeldstelle für die Ahndung aller möglichen in Frage kommenden Ordnungswidrigkeiten z.B. Verstößen im Lebensmittelbereich oder Tierschutz, bei Verstößen gegen die Schul- oder Pflegeversicherungspflicht und vielen anderen Fällen.
Diese Aufgaben erwarten Sie:
- die Bearbeitung und Entscheidung in Ordnungswidrigkeitenverfahren, z. B. in den Bereichen (Straßenverkehrs-, Fahrpersonal, Lebensmittel und Umweltrecht)
- die Bearbeitung von und Entscheidung über Rechtsbehelfe aller Art, z.B.:
- Einsprüche
- Erstattung von Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen von Straftatbeständen
- Anträge auf gerichtliche Entscheidung
- Prüfung der Zulässigkeit von Verteidigerbestellungen einschließlich Zurückweisung durch rechtsmittelfähigen Bescheid
- Anträge und Entscheidungen über Zahlungserleichterung (Stundung, Ratenzahlung)
- Gnadenanträge
- Einwendungen gegen Vollstreckungsmaßnahmen
- Erstellung von Vorlagen an die Bezirksregierung bzw. Fachministerium
- Heranziehung von Zeug_innen und sachverständigen Personen im Verfahren.
- Rechtliche Beratung von Betroffenen, Zeugen und sonstigen in Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten vorsprechenden Personen
- Erlass von Kostenbescheiden bei kostenrechtlicher Halterhaftung
- Teilnahme an Hauptverhandlungen als Vertreter_in der Verwaltungsbehörde bei Gericht im Einspruchsverfahren
Anforderungen (diese Voraussetzungen müssen Sie zwingend mitbringen)
Beamte:
- Befähigung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (ehemals gehobener nichttechnischer Dienst)
Tarifbeschäftigte:
- Erfolgreicher Abschluss des zweiten Verwaltungslehrgangs
Alternativ können sich auch Nachwuchskräfte bewerben, die im Jahr 2025 die Befähigung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 erlangen bzw. den Verwaltungslehrgang II erfolgreich abschließen werden.
Wir erwarten zudem
- Fachliche und digitale Kompetenz für das Aufgabengebiet
- Sicherer Umgang mit den gesetzlichen Vorschriften des Ordnungswidrigkeitenrechts bzw. Fähigkeit und Bereitschaft zur Einarbeitung in das Rechtsgebiet
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit
- Hohes Interesse an juristischer Arbeit
- Sicherer Umgang mit den MS-Office Produkten
- Interesse an IT-gestützter Arbeit
- Wünschenswert sind Erfahrungen im Umgang mit der Fachanwendung WinOWIG
- Eine ausgeprägte persönliche Kompetenz
- Verhandlungsgeschick, Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen insbesondere auch im Umgang mit schwierigem Klientel
- Selbstorganisation und eigenverantwortliche Arbeitsplanung
- Hohe Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit auch bei einem hohen Fallzahlaufkommen
- Eine ausgeprägte soziale Kompetenz
- Fähigkeit und Bereitschaft zur engen vertrauensvollen Teamarbeit und kooperativen Zusammenarbeit
- Kooperationsbereitschaft
- Sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick, Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen
- Methodische Kompetenz
- Angemessenes und rechtssicheres Reagieren auf sich ad hoc ändernde Situationen
- Vorausschauende und eigenverantwortliche Planung der Arbeit im Hinblick auf Termine
Wir bieten Ihnen:
- eine interessante, abwechslungsreiche und krisensichere Tätigkeit in einem motivierten Team mit gutem Betriebsklima
- vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Jahressonderzahlung gemäß § 20 TVöD-VKA, 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
- eine betriebliche Altersvorsorge
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten für eine ideale Work-Life-Balance mit lebensphasenorientierten Arbeitszeitmodellen
- ein Vorbelegungsrecht im ortsnahen Kindergarten (am Standort Mettmann)
- ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement
- ein freundliches und familiäres Arbeitsumfeld mit Angeboten des Personalrates wie der Gemeinschaftskasse, einem jährlichen Betriebsausflug sowie diversen Betriebssportgruppen
- ein Fahrradleasingangebot, z. T. überdachte Stellplätze für Ihr Fahrrad, ein vergünstigtes Job-Ticket sowie kostenfreie Parkmöglichkeiten
- corporate benefits - Angebote für Mitarbeitende mit Sonderkonditionen namhafter Hersteller und Marken
Weitere Informationen zur Kreisverwaltung Mettmann als Arbeitgeber finden Sie hier.
Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!
Ansprechpartnerin aus dem Fachbereich (Informationen zur Stelle):
Frau Martina König
Tel. 02104 99-1519
E-Mail: martina.könig@kreis-mettmann.de
Ansprechpartner aus dem Personalamt (Rückfragen zur Online-Bewerbung bzw. Fragen zum Ausschreibungsverfahren (insbesondere zu den Anforderungen):
Herr Niklas Heuser
Tel. 02104 99-1211
E-Mail: bewerbungen@kreis-mettmann.de
Allgemeine Hinweise:
Die Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Zu Fragen hinsichtlich der konkreten Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung steht Ihnen die o. g. Ansprechpartnerin aus dem Fachbereich zur Verfügung.
In Bezug auf die Stellenausschreibungen gilt, dass der Gleichstellungsplan der Kreisverwaltung Mettmann für die Stellenbesetzungen Anwendung findet. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
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#TeamKreisMettmann