Vorstellungsgespräche: voraussichtlich in der KW 13/14
Arbeitszeit: Vollzeit 39 Wochenstunden (flexible Arbeitszeitmodelle sind grundsätzlich möglich)
Bezahlung: S 12 (3747 EUR - 5151 EUR)
Befristung: unbefristet
Besetzung: 01.04.2025
Bewerbungsweg: vorzugsweise über karriere.neuss.de
Wir suchen Sie (m/w/d) intern und extern zur Verstärkung für das Jugendamt der Stadt Neuss.

Ziel der Adoptionsvermittlung ist, für Kinder geeignete Familien zu finden. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Ausgangsbasis und Ziel aller Bemühungen der Fachkräfte in den Adoptionsvermittlungsstellen sind das Kind und die Wahrung seiner Rechte und Bedürfnisse.

Sie werden Teil eines Teams von 7 Mitarbeiter*innen.

Ihr Arbeitsplatz ist im Rathaus, Markt 2, 41460 Neuss.
 

Das bietet Ihnen die Stadt Neuss:


Unsere verschiedenen Fortbildungsangebote, eine E-Learning-Plattform und Aufstiegslehrgänge ermöglichen Ihnen, Ihre persönliche und fachliche Weiterbildung in die eigene Hand zu nehmen.

Wir fördern Ihre Work-Life-Balance durch diverse Betreuungsangebote und -soweit möglich- flexible Arbeitszeiten.

Sie haben die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Arbeitszeit in mobiler Arbeit abzuleisten.

Eine betriebliche Altersvorsorge, ein fünfzigprozentiger Zuschuss zum Deutschlandticket sowie ein vielfältiges Gesundheitsprogramm sind einige der Benefits, die Sie bei der Stadt Neuss erwarten.

Das sind Ihre Aufgaben:

  • Auswahl geeigneter Adoptiveltern und deren Überprüfung
  • Beratung und Begleitung der abgebenden Eltern und der Adoptivfamilien vor, während und nach der Adoption
  • Kooperation mit Krankenhäusern, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Familiären Bereitschaftsstellen, Pflegekinderdienst, Allgemeiner Sozialer Dienst und andere Institutionen
  • Mitwirkung in Gerichtsverfahren
  • Verwaltungstätigkeiten

Das bringen Sie mit:

  • Sie haben ein abgeschlossenes Studium als Sozialarbeiter*in (Diplom, Bachelor, Master) mit staatlicher Anerkennung
    oder ein abgeschlossenes Studium als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (Diplom, Bachelor, Master) mit staatlicher Anerkennung
    oder ein abgeschlossenes Studium als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge (Diplom, Bachelor, Master) mit staatlicher Anerkennung
    oder ein abgeschlossenes Studium der Erziehungswissenschaften mit Schwerpunkt Soziale Arbeit (Diplom, Bachelor, Master)
    oder ein abgeschlossenes Studium als Heilpädagogin/Heilpädagoge (Diplom, Bachelor, Master).
  • Sie besitzen Berufserfahrung im Aufgabenfeld der Jugendhilfe (Pflegekinderdienst bevorzugt) und im Umgang mit Kindern.
  • Sie verfügen über die Bereitschaft, außerhalb der Regelzeiten zu arbeiten.
  • Sie sind gegen Masern immunisiert und können einen entsprechenden Nachweis beibringen*
     

Für diese Stelle kommt es besonders auf die folgenden Kompetenzen an: 

  • Sie verfügen über eine wertschätzende, ressourcen- und lösungsorientierte
    Grundhaltung und gehen sensibel und empathisch mit den Themen des Arbeitsbereiches um.
  • Sie pflegen einen offenen und reflektierten Umgang mit Menschen aus
    unterschiedlichen Kulturen.
     
Merkmale wie ein gutes Ausdrucksvermögen, Servicebewusstsein, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit stellen für unsere Arbeit eine Selbstverständlichkeit dar.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Fr. Kriescher, Tel: 02131 90 5169, gerne zur Verfügung.

Hinweis für interne Bewerber*innen: Bitte senden Sie uns ein Anschreiben, einen Lebenslauf und Ihr/e Prüfungszeugnis zu.

Im Rahmen der Erhöhung des Anteils an Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen bei der Stadt Neuss freuen wir uns besonders über Bewerbungen von Frauen und berücksichtigen diese nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt.

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und wünschen Ihnen viel Erfolg!

Unter www.neuss.de bzw. karriere.neuss.de stehen für Sie weitere Informationen zur ,,Modernen Arbeitgeberin Stadt Neuss" bereit.

*Bitte unbedingt beachten: Alle nach dem 31.12.1970 geborenen Bewerber*innen müssen ihren Bewerbungsunterlagen den Nachweis über eine Masernschutzimpfung beifügen. Z. B. einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können. Möglich ist auch eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits vorgelegen hat. Der Nachweis gilt als normale Voraussetzung, um am Bewerber*innenverfahren teilnehmen zu können.
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