Die Technische Hochschule Augsburg ist mit 7.100 Studierenden und über 600 Mitarbeitenden in Lehre, Forschung und Verwaltung wichtiger wirtschaftlicher Motor und Innovationsschmiede für die Region. Gemeinsam gestalten wir die Welt - kreativ, sinnhaft und die Zukunft prägend.
An der Fakultät für Angewandte Geistes - und Naturwissenschaften ist folgende Professur (W2) ab dem oder später zu besetzen:
Professur für
Sozialrecht und Verwaltungshandeln
in der Sozialen Arbeit
Rechtliche und behördliche Vorgaben sind in vielen Feldern der Sozialen Arbeit ein entscheidender Rahmen für sozialarbeiterisches Handeln. Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen und über Verwaltungsverfahren sind daher eine wichtige Voraussetzung, um adäquat beraten und unterstützen zu können. Das gilt insbesondere für das Sozialrecht, das für viele Tätigkeitsfelder der Sozialen Arbeit den rechtlichen Kern darstellt und dabei ganz unterschiedliche Bereiche wie z.B. das Kinder- und Jugendhilferecht, Behindertenrecht, Recht auf Grundsicherung und Arbeitsförderung oder das Recht der Sozialversicherungen beinhaltet. Soziale Arbeit ist dabei keine ausführende Instanz ordnungspolitischer Vorgaben, sondern muss sich auch kritisch damit auseinandersetzen können. Dazu gehört beispielsweise die Fähigkeit, rechtliche Ermessensspielräume zu erkennen und fehlerhafte behördliche Entscheidungen anfechten zu können.
Ihre Aufgaben:
Sie (w/m/d) vertreten das Themenfeld Sozialrecht und Verwaltung für die Soziale Arbeit, wobei der Schwerpunkt auf dem Sozialrecht liegt.
Den Studierenden vermitteln Sie die Bedeutung und den Bedarf, in Auseinandersetzung mit rechtlichen und behördlichen Entscheidungen, Verwaltungsprozesse auch mitzugestalten und damit im Interesse der Adressaten (w/m/d) der Sozialen Arbeit zu einer gerechten Rechtsanwendung beizutragen.
Im Bereich des Sozialrechts weisen Sie besondere Kompetenzen auf. Mit diesen thematischen Schwerpunkten leisten Sie einen fundierten Beitrag für Theorie und Praxis in der Lehre, zur Weiterentwicklung der Profession Sozialer Arbeit sowie zu Forschung und Transfer.
Ihr Profil:
- Ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium, bevorzugt in der Rechtswissenschaft oder in vergleichbaren sozial- und gesellschaftswissenschaftlichen Studienfächern (z. B. Soziale Arbeit, Sozialrecht, Politikwissenschaft)
- Die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, welche
- in der Regel durch die Qualität einer Promotion, vorzugsweise mit Bezug zur thematischen
Ausrichtung der Professur, nachgewiesen wird
- alternativ durch qualitativ gleichwertige wissenschaftliche Leistungen und
Veröffentlichungen nachgewiesen werden kann, wobei diese promotionsadäquaten
Leistungen vor einer möglichen Einstellung mit einem Gutachten zu belegen sind
- Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mind. fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mind. drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mind. fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde
- Pädagogische Eignung: Befähigung zur Vermittlung von Wissen und zum wissenschaftlichen Arbeiten
- Expertise in Sozialrecht als Voraussetzung; rechtliche und anwendungsbezogene Kenntnisse von Verwaltungsverfahren und behördlichen Entscheidungsprozessen darüber hinaus wünschenswert
- Bereitschaft zur Einarbeitung in neue Themen- und Handlungsfelder im Konnex Soziale Arbeit und Recht
- Freude an der Ausbildung von Studierenden; einschlägige Lehrerfahrungen wünschenswert
- Interdisziplinäre und internationale Forschungserfahrungen vom Vorteil
- Bereitschaft, sich mit nationalen und internationalen Praxiseinrichtungen zu vernetzen, um aus diesen Kontakten Forschungsprojekte und Bachelorarbeiten zu entwickeln
- Angebot englischsprachiger Lehrveranstaltungen erwünscht
Unser Angebot:
An der Hochschule schreiben wir Arbeitsatmosphäre groß: Offene Kommunikation und gegenseitiger Respekt prägen unsere Kultur. Wir schätzen Sie, Ihre Meinung und Ihre Kompetenz. Die Technische Hochschule Augsburg fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Die Technische Hochschule Augsburg strebt insbesondere im wissenschaftlichen Bereich eine Erhöhung des Frauenanteils an. Deshalb werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert und können sich bei Fragen rund um die berufliche Gleichberechtigung an unsere Frauenbeauftragte (frauen@tha.de) wenden.
Weitere Rahmenbedingungen:
- Die Vergütung nach Maßgabe des Bayerischen Besoldungsgesetzes in der Besoldungsgruppe W2, mit zusätzlichen Leistungsbezügen
- Eine Lehrverpflichtung im Umfang von derzeit 18 Semesterwochenstunden
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Eltern-Kind-Räume, eine Kita direkt neben der Hochschule und weitere zahlreiche familienfreundliche Maßnahmen)
In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Schwerbehinderte Bewerber (w/m/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf, Nachweisen über Ihre Hochschulabschlüsse und Berufserfahrung sowie einer Aufstellung Ihrer Lehrerfahrung und Publikationen. Bitte bewerben Sie sich bis einschließlich 15.12.2024.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an professur@tha.de.