Stellenausschreibung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin.
Praktikum im Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit des
Bezirksamtes Neukölln von Berlin
Kennziffer: 25_Prakt_Soz25
Besetzbar: ab sofort
Bewerbungsfrist: 15.11.2024
Neukölln ist einer der spannendsten und buntesten Bezirke Berlins. Die Vielfalt Neuköllns spiegelt sich in seinen 327.000 dort lebenden Menschen, aus 149 Nationen, wider. Die Beschäftigten des Bezirksamtes stellen sich tagtäglich anspruchsvollen Herausforderungen, mit einer in Berlin einzigartigen Bandbreite an interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeitsfeldern. Ein Job im Bezirksamt Neukölln von Berlin ist ein wertvoller und unverzichtbarer Dienst für die Gemeinschaft aller in Neukölln lebenden Menschen. Für diese spannende Herausforderung suchen wir engagierte und leistungsfähige Mitarbeitende, die sich den Aufgaben des Bezirks Neukölln stellen und den Grundstein für ihre berufliche Zukunft legen wollen.
Im Rahmen einer Umschulung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, bieten wir ein Pflichtpraktikum im Bezirksamt Neukölln von Berlin, Geschäftsbereich Soziales in der Sozialen Wohnhilfe an, welches vom Mindestlohn sowie einer sonstigen geschuldeten Entlohnung befreit ist.
Ihr Arbeitsgebiet umfasst unter anderem folgende Aufgaben:
Mitarbeit im Bereich der sozialen Wohnhilfe im Zusammenhang mit der Unterbringung wohnungsloser Neuköllner BürgerInnen
- Suche nach geeigneten freien Wohnheimplätzen nach § 3 ( 2 ) AZG i.V. mit dem Zuständigkeitskatalog Nr. 14 AZG und dem Zuständigkeitskatalog Nr. 19 ASOG
- Sichtung der Tagesmeldungen der Wohnheimbetreiber
- Erstellung von Zuweisungen (Bescheinigung über Unterkunftsnachweis bei Wohnungslosigkeit) zur Vorlage beim entsprechenden Leistungsträger
- Eigenverantwortliche Verlängerung bestehender Zuweisungen bei bereits in einem Wohnheim Untergebrachten
- Führen der Unterbringungsstatistik
- Postverteilung für den Bereich
- Wahrnehmung der Aufgaben in der Infotheke des Sachgebietes während des Publikumsverkehrs
Gesucht werden:
- Umschüler/-innen (w/m/d), die ein 6-monatiges Pflichtpraktikum im Rahmen Ihrer Umschulung in der Berliner Verwaltung absolvieren müssen
Persönliche Kompetenzen:
- Interesse an der Arbeit mit Gesetzen
- Teamfähigkeit
- Aufgeschlossenes Auftreten im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
Wir bieten:
- vielseitige und interessante Einblicke in die Arbeit der Berliner Verwaltung
- individuelle Förderung, berufliche und persönliche Entwicklungschancen und Perspektiven
- flexible Gleitzeitregelung
Ansprechpersonen für Ihre Fragen:
Rund um das Bewerbungsverfahren
Herr Savaç
030/90239-2468
Frau Zangrando
030/90239-2466
Rund um das Aufgabengebiet
Frau Gaede
030/90239-3547
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein aussagekräftiges Anschreiben
- einen tabellarischen Lebenslauf
- aktuelle Praktikumsordnung Ihres Bildungsträgers
- ggf. bisherige Arbeitszeugnisse
Während der Bewerbungsphase findet die Kommunikation in der Regel per E-Mail statt. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang sowie Ihren Spam-Ordner.
Bewerbende aus dem öffentlichen Dienst fügen zudem bitte eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bei.
Qualifikationen, Bildungsabschlüsse oder Berufserfahrungen können nur dann Berücksichtigung finden, soweit diese auch mit Nachweisen belegt werden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Alle Unterlagen sind von Ihnen, unabhängig von der Abforderung einer Personalakte durch die ausschreibende Dienststelle, einzureichen.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Anerkannt schwerbehinderte Bewerbende und diesem Personenkreis gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Einreichen eines Bewerbungsfotos bzw. eines Passfotos ist nicht zwingend erforderlich.
Aus Kostengründen können Bewerbungsunterlagen nur per Fachpost oder Freiumschlag zurückgesandt werden. Kosten, die den Bewerbenden im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung entstehen (Fahrtkosten o. Ä.), können nicht erstattet werden.
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