Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und das
Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg schreiben
eine Stelle als
Präsidentin/Präsident (m/w/d/-) am Landessozialgericht
bei dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
- besetzbar ab 1. August 2025 unter dem Vorbehalt der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen -
Besoldungsgruppe: R8 BbgBesO
aus.
Arbeitsgebiet:
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ist mit etwa 60 Richterinnen und Richtern und über 60 nichtrichterlichen Beschäftigten eines der größten Landessozialgerichte Deutschlands. Die Präsidentin oder der Präsident steht dem Landessozialgericht - mit den damit verbundenen vielseitigen Führungs- und Organisationsaufgaben - vor und ist verantwortlich für die Sozialgerichte des Landes Brandenburg und das Sozialgericht Berlin. Zudem übt sie oder er die übergeordnete Dienstaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialgerichte des Landes Brandenburg aus.
Gesucht wird dementsprechend eine hochqualifizierte Persönlichkeit mit besonders ausgeprägter Führungskompetenz. Voraussetzungen sind hohe Verantwortungsbereitschaft, besonderes Organisationstalent, eine vorbildliche Berufsauffassung, große Belastbarkeit, Innovationsbereitschaft, Flexibilität, Kreativität, soziale Kompetenz und eine besondere Fähigkeit zur sachleitenden Kommunikation. Bewerberinnen und Bewerber sollen über fundierte Erfahrungen in der Leitungsfunktion eines Gerichts oder in der Justizverwaltung verfügen, in besonderem Maße fähig sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Laufbahngruppen anzuleiten und zu motivieren, Ziele zu setzen, Aufgaben zu delegieren und ihre Erfüllung zu kontrollieren sowie das Landessozialgericht aktiv und überzeugend nach innen und außen zu vertreten.
Anforderungen:
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird auf die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 26. November 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg vom 17. Dezember 2007, S. 180 ff., sowie auf die ,,Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst (Anforderungs-AV)" der Senatorin für Justiz und der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales vom 5. Dezember 2007, veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 14. Dezember 2007, S. 3204 ff., Bezug genommen.
Ansprechperson:
Frau Loske
Tel.: 0331/866 3314
Bewerbungen sind bis zum 30. November 2024 auf dem Dienstweg an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, zu richten.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen ihrer Bewerbung die Erklärung beifügen, dass sie mit einer Einsichtnahme in ihre Personalakten durch die Mitglieder des Präsidialrates und des gemeinsamen Richterwahlausschusses der Länder Berlin und Brandenburg einverstanden sind.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und auf die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken sowie der Diversität der Beschäftigten wertschätzend begegnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Bewerberinnen und Bewerber eine Mitteilung des Bundesarchivs - Stasi-Unterlagen-Archiv - zur Feststellung einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik eingeholt wird.
Bewerbungsfrist:
30. November 2024
Hinweise:
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und wertschätzen Vielfalt. Willkommen sind daher alle Bewerbungen - unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Personen mit familiärer Migrations- und Fluchtgeschichte werden insoweit ermutigt, sich zu bewerben.
Da in diesem Bereich Frauen unterrepräsentiert sind, sind sie besonders aufgefordert, sich zu bewerben (§ 7 Abs. 4 LGG).
Eine Teilzeitbeschäftigung ist unter den Voraussetzungen der §§ 4 und 5 BbgRiG möglich.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Eine Ausschreibung der Stelle ist bereits am 16. September 2024 im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg und im Karriereportal des Landes Berlin erfolgt.
Auf diese Ausschreibung sind bisher keine Bewerbungen von Frauen eingegangen. Da in diesem Bereich Frauen unterrepräsentiert sind, wird hiermit gemäß § 7 Absatz 4 Satz 2 LGG diese Ausschreibung erneut veröffentlicht.
Frauen werden nochmals besonders aufgefordert, sich zu bewerben.