Planungsingenieur*in Siedlungswasserwirtschaft (w/m/d)
Werden Sie Teil unseres Teams Entwässerungsplanung und sorgen Sie gemeinsam mit uns für eine effektive Abwasserableitung für die Hagener Bevölkerung. Arbeiten Sie in einem motivierten Team und setzen Sie den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft.
Was den WBH als Arbeitgeber ausmacht:
Als Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen erstellen und unterhalten wir mit unseren rund 350 Beschäftigten ,,Gemeinsam für Hagen" die Infrastruktureinrichtungen und Erholungsflächen im gesamten Hagener Stadtgebiet. Somit zählt der WBH zu den wichtigsten kommunalen Unternehmen in Hagen. Entdecken Sie einen lebensnahen Arbeitgeber, der Vertrauen schenkt, Gestaltungsfreiräume ermöglicht und durch flexible Strukturen Innovationen und frische Ideen fördert. Was uns noch ausmacht:
- Krisensicher in die Zukunft: Ein unbefristeter Job im öffentlichen Dienst bietet Ihnen auch in schwierigen Zeiten Sicherheit. Dabei zahlen wir eine den persönlichen Voraussetzungen entsprechende Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) bis EG 12 bzw. nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) bis A 12.
- Freiraum zum Arbeiten: Flexible Arbeitszeitregelungen und mobiles Arbeiten ermöglichen es Ihnen, Privates und Berufliches miteinander zu verbinden. Private Erledigungen oder ein Essen mit Teammitgliedern sind dank der Innenstadtnähe kein Problem.
- Willkommen an Board: Sie bekommen alles Wichtige durch ein strukturiertes Onboarding an die Hand, um direkt bei uns durchzustarten. Ihr Arbeitsplatz befindet sich am Hauptstandort.
- Planen Sie mit uns Ihre Zukunft: Die Fortbildung unserer Beschäftigten liegt uns am Herzen. Sie können jederzeit auf unser umfangreiches Fortbildungsangebot zugreifen. Bei uns erhalten Sie eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit haben Priorität: Der Großteil unseres Fahrzeugpools ist bereits auf Elektromobilität umgestellt. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Beschäftigten bei dem Erwerb von Fahrrädern oder E-Bikes und bezuschussen die Nutzung des ÖPNV. Neue Arbeitsmittel können Sie erwarten.
- Sie wohnen noch außerhalb? Werden Sie ein Teil von Hagen. Gern unterstützen wir Sie bei der Wohnungssuche.
- Nutzen Sie noch viele weitere Benefits: z. B. Kostenübernahme Kita/OGS-Gebühren inkl. Verpflegung, Deutschlandticket Job, Elektromobilität, Betriebliches Gesundheitsmanagement, betriebliche und private Unfallversicherung, Vergünstigung von Versicherungen, Kantine, Wasser/Kaffee.
Interesse geweckt?
Sie wollen Teil unseres Teams werden? Dann bewerben Sie sich jetzt!
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei
Adriano Rosin
Fachleitung Entwässerungsplanung
02331 3677-225
oder
Markus Fitz
Fachbereichsleitung Entwässerungsplanung, Grundstücksentwässerung und Kanaldatenbank
02331 3677-131.
In Fragen rund um das Stellenbesetzungsverfahren ist
Charlotte Hering
Personalwirtschaft
02331 3677-257
Ihre Ansprechpartnerin.
Hinweise:
Ausländische Studien- und Berufsabschlüsse werden nur dann berücksichtigt, wenn ein Nachweis über die Gleichwertigkeit vorzuweisen ist. Die hierfür zuständige Stelle und weitere Informationen können Sie über das Portal der Bundesregierung www.anerkennung-in-deutschland.de finden.
Der Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR verfolgt offensiv das Ziel zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. In Bereichen, in denen Frauen bzw. Männer jeweils unterrepräsentiert sind, werden Bewerbungen von Frauen bzw. Männern bei gleichwertiger Qualifizierung bevorzugt behandelt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Jede unserer ausgeschriebenen Stellen sind teilzeitfähig.
Der Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR nimmt die berufliche Integration nach dem SGB IX ernst. Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden entsprechend den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung behandelt. Aus Kostengründen können Bewerbungsunterlagen von Bewerber*innen nur zurückgeschickt werden, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Es wird gebeten, auf die Übersendung von Originalunterlagen, Schnellheftern und Sichthüllen zu verzichten.