Das sind wir
Das Krankenhaus Köln-Porz ist ein innovatives Akutkrankenhaus der Regelversorgung mit Schwerpunktaufgaben und überregionaler Spezialisierung. Das Krankenhaus verfügt über 420 Betten in den Fachabteilungen: Anästhesiologie und Intensivmedizin, Allgemein- und Viszeralchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Gefäßchirurgie, Gynäkologie, Geburtshilfe, Innere Medizin und Gastroenterologie, Kardiologie, Nephrologie, Radiologie, Rheumatologie, Pädiatrie und Interdisziplinäre Notfallambulanz. Jährlich werden in der Klinik über 21.000 stationäre, über 40.000 ambulante Patienten behandelt sowie 1.600 Geburten durchgeführt.
Weitere Informationen: www.khporz.de
Vorstellung INA/ KLINA
Die interdisziplinäre Notaufnahme verfügt über 1 Schockraum und 7 Behandlungsräume. Sie ist mit modernen medizinischen Geräten ausgestattet und kann damit eine rasche und umfassende Versorgung sämtlicher medizinischer Notfälle gewährleisten. Das Manchester Triage System (Ersteinschätzungssystem) ist erfolgreich implementiert und sichert die Behandlung der Patientinnen und Patienten entsprechend ihrer Dringlichkeit. Zur weiteren Beobachtung und Behandlung der Patientinnen und Patienten ist eine Beobachtungsstation mit 6 klinischen Notaufnahmebetten (KLINA) angegliedert, die in enger Kooperation mit den jeweiligen Kliniken zusammenarbeitet. Zur Sicherstellung der fachlichen Qualität nimmt die Notaufnahme an der Fachweiterbildung Notfallpflege teil. Unsere Dokumentation findet schon jetzt zu über 90% digital statt.
Unser Anspruch ist es, neben einer hochkomplexen medizinisch ausgerichteten Medizin, individuell auf jede/n Patientin/Patienten einzugehen und Besonderheiten zu berücksichtigen.
Noch Fragen?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, unser Team und die Klinik im Rahmen eines
Hospitationstages kennenzulernen.
Detaillierte Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle und zu unserer Klinik erhalten Sie direkt von unserer Pflegedirektorin Frau Andrea Hopmann, unter der Tel.: 02203 - 566 - 6100, E-Mail: a.hopmann@khporz.de
Bitte beachten Sie, dass gemäß gesetzlicher Vorgaben ein Nachweis über die Masern-Immunisierung vor Aufnahme der Tätigkeit notwendig ist. Es gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen (siehe § 20 IfSG).
Zur Vereinfachung der Lesbarkeit, wurde bei diesem Inserat das generische Maskulinum verwendet.
Wir freuen uns über geeignete Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.