Sie haben ein abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen, bereits Berufserfahrung und vertiefte Kenntnisse im Ingenieurbau und / oder konventionellen Tunnelbau? Als erfahrener Bauingenieur (m/w/d) suchen Sie nach dem nächsten Schritt in Ihrer Karriere und streben eine neue Herausforderung an? Dann überzeugen Sie uns von Ihrer Persönlichkeit sowie Ihrem hohen Engagement gegenüber der Projektverwirklichung und der Fähigkeit zur Leitung von mehreren Mitarbeitern. Werden Sie Teil unseres Teams!
Für unsere Hauptniederlassung im Bereich Süd, in München, suchen wir Sie zur Unterstützung unserer Projekte, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, als
Oberbauleiter (m/w/d) im Ingenieurbau und / oder konventionellen Tunnelbau
Über uns
Die Wayss & Freytag Ingenieurbau AG ist ein auf Infrastruktur, Ingenieurbau und Tunnelbau spezialisiertes Bauunternehmen. Die Wayss & Freytag Ingenieurbau AG beschäftigt im In- und Ausland ca. 1.200 Mitarbeiter. International aktiv, liegt der Schwerpunkt unserer Aktivitäten in Deutschland und im angrenzenden europäischen Ausland.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann erwarten wir Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen als ,,Oberbauleiter (m/w/d) im Ingenieurbau und / oder konventionellen Tunnelbau", unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins und Ihrer Gehaltsvorstellung über den Bewerben-Button. Nutzen Sie die Chance uns kennen zu lernen und begeistern Sie uns mit Ihrer Persönlichkeit und Ihrem Fachwissen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Hinweis für Personaldienstleister / Personalberatungen
Bitte berücksichtigen Sie, dass Wayss & Freytag Ingenieurbau AG keine unaufgefordert zugesandten Bewerbungsunterlagen von Personalvermittlungsagenturen akzeptiert. Wayss & Freytag Ingenieurbau AG arbeitet mit bevorzugten Anbietern und Partnern zusammen und wird ohne entsprechende Rahmenvereinbarung keine Vergütungs- oder Provisionszahlungen an Personalvermittlungsagenturen vornehmen. Sollte Wayss & Freytag Ingenieurbau AG ein Kandidatenprofil von einer Personalvermittlungsagentur erhalten, mit der keine Rahmenvereinbarung besteht, und dieser Kandidat (m/w/d) zu einem späteren Zeitpunkt im Rekrutierungsprozess berücksichtigt oder eingestellt werden, entstehen dadurch keine Ansprüche auf Seiten der Personalvermittlungsagentur.