Die Berufsbeistandschaft ist für die Führung von behördlichen Massnahmen im Erwachsenenschutzrecht sowie für die persönliche Hilfe nach Sozialhilfegesetz (ohne wirtschaftliche Sozialhilfe) zuständig. Seit rund 4 Jahren betreuen wir ebenfalls junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren im Rahmen eines spezialisierten Tandems, bestehend aus einer Berufsbeistandsperson und einer kaufmännischen Mitarbeiterin. Ab 1. September 2025 oder nach Vereinbarung erlernen Sie während mindestens 3 Jahren die Führung von Beistandschaften für junge Erwachsene im Spezialtandem.
Kontakt
Ihre Fragen zur Stelle beantwortet Ihnen gerne Salima Gangji, Berufsbeiständin und Praxisanleiterin BB, Telefon 052 267 69 36 (erreichbar jeweils Montag - Mittwoch).
Mehr erfahren? https://stadt.winterthur.ch/gemeinde/verwaltung/soziales/soziale-dienste
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