Über uns:

Die Stadt Heiligenhaus (rd. 27.500 Einwohner - im Kreis Mettmann) liegt landschaftlich überaus reizvoll und verkehrsgünstig im Städtedreieck Düsseldorf - Essen - Wuppertal. Umfassende Bildungsmöglichkeiten sowie Freizeit-, Kultur- und Erholungsangebote machen Heiligenhaus zu einem attraktiven Stand- und Wohnort mit ansprechender sowie hoher Lebensqualität. Familienfreundlichkeit, bürgerschaftliches Engagement und das Zusammenleben der Generationen sind hierbei von besonderer Bedeutung.

Bereichern Sie die Stadt Heiligenhaus zum nächstmöglichen Zeitpunkt als
 

Mitarbeiter/in im Bürgerbüro (m/w/d).

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die mit Teilzeitkräften besetzt werden kann, wenn die gesamte Wochenarbeitszeit abgedeckt wird.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Sachbearbeitung Meldeangelegenheiten, Ausweis- und Passangelegenheiten
  • Bußgeldverfahren Meldewesen
  • Auskünfte aus dem Melderegister
  • Auskunftssperren
  • Vorbereitende Sachbearbeitung für den Kreis Mettmann und andere Verwaltungsbereiche
  • Bürgerservice und Fundbüro
  • Beglaubigungen
 

Das sollten Sie mitbringen:

  • Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 1.2 (ehemals mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst) im Land NRW oder in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes NRW oder
  • eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder die Befähigung als Verwaltungswirt/-in (abgeschlossener Verwaltungslehrgang I, ehemals Angestelltenlehrgang I) oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation Fachrichtung öffentliche Verwaltung oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Justizangestellte/r oder
  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem der nachgenannten dreijährigen Ausbildungsberufe und die Bereitschaft, einen durch die Stadt Heiligenhaus finanzierten Verwaltungslehrgang I (Basis- und Aufbaulehrgang) zu absolvieren. Zum Verfahren werden zugelassen
    • Sozialversicherungsfachangestellte/r oder 
    • Rechtsanwaltsfachangestellte/r oder 
    • Bürokaufmann/-frau oder 
    • Steuerfachangestellte/r oder 
    • Bankkaufmann/-frau oder 
    • Speditions- und Logistikkaufmann/-frau oder 
    • Industriekaufmann/-frau
    • mit einer mindesten zweijährigen Berufserfahrung im erlernten Beruf
      Darüber hinaus sollten Sie mitbringen:
  • Einfühlungsvermögen und Geschick im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
  • Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit
  • eine selbstständige und sorgfältige Arbeitsweise auch unter erhöhtem Arbeitsdruck
  • Flexibilität und Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zur Fortbildung
  • sicherer Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • die Bereitschaft im Schichtdienst (d.h. sowohl im Früh- als auch im Spätdienst) sowie an Wochenenden zu arbeiten 

Wir bieten Ihnen:

  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit
  • eine Vergütung nach Entgeltgruppe 8 TVöD-V* bzw. A 8 Laufbahngruppe 1 (2. Einstiegsamt) LBesG NRW
  • eine interessante, verantwortungsvolle sowie abwechslungsreiche Tätigkeit
  • flexible Arbeitszeiten
  • Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
  • Fortbildungsmöglichkeiten
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement, unter anderem in Form von Gesundheits-, Sport- und Massageangeboten
  • Belegplätze für Kinder von Mitarbeitenden in einer örtlichen Großtagespflege (U3)
  • Fahrradleasing gemäß TV-Fahrradleasing, sowie alternative Finanzierungsmöglichkeiten auch für Beamtinnen und Beamte
  • kostenlose Parkplätze für Mitarbeitende des Rathauses
Sofern Sie zur Erlangung der formalen Voraussetzungen den Verwaltungslehrgang I absolvieren müssen, werden Sie bis zu dessen Abschluss in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert. Dies erfolgt unter Zahlung einer persönlichen Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Entgeltgruppe 4 und der Entgeltgruppe 8 TVöD. Die Einstellung erfolgt unter dem Vorbehalt des Besetehns des Verwaltungslehrganges I (Basis- und Aufbaulehrgang).

Die Stadtverwaltung Heiligenhaus verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.

Darüber hinaus werden Bewerbungen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion bzw. Weltanschauung oder sexueller Identität begrüßt.
 
Sie sind interessiert? Bitte laden Sie Ihre Bewerbung bis zum 02.02.2025 über den nachstehenden Button "Jetzt bewerben!" hoch. Das Auswahlverfahren wird voraussichtlich in der Kalenderwoche 8 durchgeführt.

Für nähere Auskünfte zu den Inhalten der zu besetzenden Stelle steht Ihnen die Fachbereichsleitung Sicherheit und Ordnung, Frau Ringel, Tel.: 02056/13-236, gerne zur Verfügung. Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen Herr Linnemann, Tel.: 02056/13-321.

Entstehende Fahrt- und Reisekosten können leider nicht übernommen werden.
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