BesGr A 9 LBesO (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt) oder EG 9a TVöD  Besetzbar ab 01. Februar 2025 für die Abteilung Verkehrsregelung im Amt für Verkehrsmanagement    Das Amt für Verkehrsmanagement ist mit zurzeit rund 350 Stellen eines der größten Ämter der Landeshauptstadt Düsseldorf und ist unter anderem verantwortlich für den Bau, die Instandsetzung und die Unterhaltung von Straßen. Das Sachgebiet 66/5.2 ,,Sondernutzungen'' umfasst dabei die Aufgaben der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Straßenraum sowie die Koordination von Baumaßnahmen. 

Ihre Aufgaben:

  • Koordination der Baumaßnahmen, die den öffentlichen Raum betreffen

  • Abstimmung der Baumaßnahmen mit den bauausführenden Firmen und den zu beteiligenden Ämtern (Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz, Amt für Verkehrsmanagement, Stadtentwässerungsbetrieb, Garten-, Friedhofs- und Forstamt) und anderen, der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, der Rheinbahn AG sowie der Polizei

  • Erteilung straßenverkehrsrechtlicher Ausnahmegenehmigungen beziehungsweise Anordnungen gemäß § 45 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung (Baustelleneinrichtungsfläche, Container, Leitergerüste et cetera) inklusive Prüfung von und Zustimmung zu Verkehrszeichenplänen

  • Kontrolle der erteilten Genehmigungen und Anordnungen auf Einhaltung der genehmigten Maße und Beschilderung, auch außerhalb der üblichen Dienstzeit (zum Beispiel freitagsabends, samstags und sonntags) und vor Ort an der Baustelle

  • Bearbeitung von Beschwerden

  • Bearbeitung von Kassenangelegenheiten, Kommunikation und Korrespondenz mit der Stadtkasse. 

Ihr Profil:

  • Verwaltungswirt*in oder Verwaltungsfachangestellte*r

  • Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung, des Straßen- und Wegegesetzes NRW und der angrenzenden Rechtsgebiete, zum Beispiel Verwaltungsverfahrensgesetz, Sondernutzungssatzungen beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen 

  • Konfliktlösungsfähigkeit und Kommunikationsstärke sowie Durchsetzungsvermögen, Initiative sowie sicheres und verbindliches Auftreten

  • hohe Belastbarkeit und ausgeprägtes Engagement, Zuverlässigkeit sowie Selbständigkeit

  • Bereitschaft zu Arbeiten auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten

  • uneingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder EU-Norm B. 

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.   Wir leben Vielfalt -  Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de. Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.   Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.   Für einen telefonischen Erstkontakt steht Ihnen Norbert Goertz-Gorr, Telefon 0211 89-94017, gerne zur Verfügung.

Bewerbungsfrist und Kontakt:

Bitte bewerben Sie sich online bis zum 10. Oktober 2024 über den Button ,,Stell dich vor!".   Für das Bewerbungsverfahren ist Ihre Ansprechperson Melanie Meyer, Telefon 0211 89-21794, Moskauer Straße 25, Zimmer 3.20. Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 66/05/07/24/01.
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