Sie haben ein abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen, in einem vergleichbaren Studiengang oder verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Quantity Surveyor oder Estimator? Sie verfügen über nachweisliche Expertisen im Erstellen von Angebots- und Arbeitskalkulationen? Sie interessieren sich für komplexe, gewerkeübergreifende Groß-Projekte aus den Bereichen Infrastruktur, Ingenieurbau, Verkehrswegebau und Tunnelbau und sind ein motivierter, dynamischer Teamplayer - dann sollten wir uns kennenlernen!
Für unseren Bereich Großprojekte suchen wir am Standort Frankfurt zum nächstmöglichen Zeitpunkt Sie als Leitung Kalkulation (m/w/d) im Bereich Großprojekte in unbefristeter Festanstellung in Vollzeit.
Über uns
Die Wayss & Freytag Ingenieurbau AG ist ein auf Infrastruktur, Ingenieurbau und Tunnelbau spezialisiertes Bauunternehmen und beschäftigt im In- und Ausland ca. 1.300 Mitarbeitende. International aktiv, liegt der Schwerpunkt unserer Aktivitäten in Deutschland und im angrenzenden europäischen Ausland.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann erwarten wir Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen als ,,Leitung Kalkulation (m/w/d)" unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins und Ihrer Gehaltsvorstellung über den Bewerben-Button. Nutzen Sie die Chance uns kennen zu lernen und begeistern Sie uns mit Ihrer Persönlichkeit und Ihrem Fachwissen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Hinweis für Personaldienstleister / Personalberatungen
Bitte berücksichtigen Sie, dass Wayss & Freytag Ingenieurbau AG keine unaufgefordert zugesandten Bewerbungsunterlagen von Personalvermittlungsagenturen akzeptiert. Wayss & Freytag Ingenieurbau AG arbeitet mit bevorzugten Anbietern und Partnern zusammen und wird ohne entsprechende Rahmenvereinbarung keine Vergütungs- oder Provisionszahlungen an Personalvermittlungsagenturen vornehmen. Sollte Wayss & Freytag Ingenieurbau AG ein Kandidatenprofil von einer Personalvermittlungsagentur erhalten, mit der keine Rahmenvereinbarung besteht, und dieser Kandidat (m/w/d) zu einem späteren Zeitpunkt im Rekrutierungssprozess berücksichtigt oder eingestellt werden, entstehen dadurch keine Ansprüche auf Seiten der Personalvermittlungsagentur.