Die Stadtverwaltung Heiligenhaus verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Darüber hinaus werden Bewerbungen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion bzw. Weltanschauung oder sexueller Identität begrüßt.
Sie sind interessiert? Bitte laden Sie Ihre Bewerbung bis zum 02.03.2025 über den nachstehenden Button "Jetzt bewerben!" hoch.
Das Auswahlverfahren wird voraussichtlich in der Kalenderwoche 11 durchgeführt.
Für nähere Auskünfte zu den Inhalten der zu besetzenden Stelle steht Ihnen der Erste Beigeordnete und Kämmerer, Herr Kerkmann, Tel.: 02056/13-150, gerne zur Verfügung. Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen Herr Menzel, Tel.: 02056/13-249.
Entstehende Fahrt- und Reisekosten können leider nicht übernommen werden.