Leitung der Jugendberufshilfe in der Jugendberufsagentur im Standort Reinickendorf (m/w/d)

Berlin, DE
Die Berliner Verwaltung ist die größte Arbeitgeberin in der Region. Rund 120.000 Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung sorgen täglich dafür, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für 3,7 Millionen Menschen funktioniert.

Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin ist ein Teil der Berliner Verwaltung und erbringt als kommunaler Dienstleister mit seinen Dienstkräften eine Vielzahl von unterschiedlichen bürgernahen Leistungen, insbesondere für die Reinickendorfer Einwohnerinnen und Einwohner. Der Bezirk Reinickendorf begeistert durch seinen großen Facettenreichtum. Jeder der 11 Ortsteile ist individuell und unvergleichlich. Beschaulicher Dorfcharakter in Lübars trifft auf urbanes Leben im Märkischen Viertel. Ebenso spannend und vielseitig ist die Arbeit im Bezirksamt Reinickendorf von Berlin. Seien auch Sie ein wichtiger Teil und bewerben sich jetzt! 

Als Arbeitgeber und Dienstherr bieten wir einen zukunftssicheren Arbeitsplatz, gute Arbeitsbedingungen, flexible Arbeitszeitregelungen und zusätzliche Leistungen wie z.B. das Jobticket. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unseren Karriereseiten.
 

Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin; Abteilung Jugend und Familie; Jugendamt Region MV/ JBA sucht ab dem 01.06.2025, unbefristet, eine/einen

Leiter/in der Jugendberufshilfe in der Jugendberufsagentur im Standort Reinickendorf (m/w/d)

Kennzahl: 2025-013-53593

Besoldungsgruppe/Entgeltgruppe gem. TV-L: A11, S15 (Bewertungsvermutung)
Stellenbezeichnung: Sozialamtfrau/-mann bzw. Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagogin/-agoge
Vollzeit mit 40 bzw. 39,4 Wochenstunden (Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich, wenn sich im Auswahlverfahren geeignete Besetzungskonstellationen ergeben sollten.)

 

Ihr Arbeitsgebiet:

Die Leitung der Jugendberufshilfe (JBH) umfasst die bezirkliche Verantwortung für die Umsetzung, Einhaltung und Weiterentwicklung der Aufgabenerfüllung im Rahmen der JBA sowie der (regionalen) Mindeststandards in enger Kooperation mit den beteiligten Rechtskreisen und der Netzwerkstelle. Die Jugendberufsagentur (JBA) besteht aus 12 regionalen Berliner Standorten, pro Bezirk ein Standort.

Sie besitzt keine eigene Rechtsfähigkeit, die Rechtskreise kooperieren im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages und der Zielvorgaben der JBA.

 
  • Sicherstellung der Angebote der Jugendberufshilfe (JBH) nach dem § 13,2 u. 3 SGB VIII;
  • Verantwortung für die im Bereich der Leitungsaufgaben anfallenden personellen, fachlichen und administrativen Aufgaben, Dienst- und Fachaufsicht;
  • Fachliche Weisungsbefugnis zur Erfüllung der Betriebspflichten für die Mitarbeitenden der JBH;
  • Personalführung, Personalplanung, Anwendung von Personalentwicklungsinstrumenten;
  • Sicherstellung von Arbeits- und Verfahrensabläufen/Prozessen und arbeitsorganisatorischer Voraussetzungen (im Rahmen des Handbuchs der Mindeststandards, Prozesshandbuch, jugendamtlichen Verfahrensweisen etc.);
  • Gewährleistung und Sicherstellung der Handlungsfähigkeit im Rahmen des komplexen Aufgabenbereichs im Arbeitsgebiet der JBH/JBA incl. der Kooperation mit den freien Trägern;
  • Umsetzung konzeptioneller Anpassungen und Implementierung bei veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen, gesetzlichen Vorgaben, Ausführungsvorschriften etc.
  • Fachliche Stellungnahmen und Beratung der Vorgesetzten;
  • Erledigung von Arbeitsaufträgen für die fachpolitische Ebene, Stellungnahmen und Statistiken;
  • Erarbeitung von Stellungnahmen, Entscheidungsgrundlagen für die Jugendamtsleitung;
  • Schlusszeichnung von Jugendhilfemaßnahmen, Freigabe von Kostenübernahmen und Maßnahmen im Rahmen der Jugendberufshilfe;
  • fachlich, inhaltliche, organisatorische und strukturelle Mitwirkung in der Weiterentwicklung im Hinblick auf die Jugendberufsagentur u.a. bezirksübergreifende (Landesebene) und standortbezogene Gremienarbeit, Arbeitsgruppen, Mitwirkung in (rechtskreisübergreifenden) Projekten und ESF-Ausschreibungen;
  • Fachliche sozialpädagogische Leitungsaufgaben in der Bearbeitung/Begleitung von komplexen und schwierigen Fallverläufen;
  • Fallbearbeitung von Verläufen grundsätzlicher Bedeutung und mit hochkomplexen Anforderungen;
  • Vertretung der Jugendhilfeplanung in Angelegenheiten der JBA, sofern diese nicht ausschließlich im Aufgabenbereich der Jugendhilfeplanung liegen;
  •  Organisation der jährlichen Ehrungen der Absolventinnen und Absolventen der JBH im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Bezirksstadtrat.

Weitere Einzelheiten können dem Anforderungsprofil entnommen werden, das unter ,,Weitere Informationen" aufgerufen oder in der Fachabteilung (siehe Ansprechpartner/innen) angefordert werden kann.
 

Sie haben:

als Beamtin/Beamter (m/w/d):
  • die Laufbahnbefähigung sowie die Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Laufbahnfachrichtung Gesundheit und Soziales, Laufbahnzweig Sozialdienst (ehemals gehobener Sozialdienst).

als Tarifbeschäftigte (m/w/d):
  • einen Studienabschluss als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (mit Diplom oder Bachelor of Arts (B.A.) Soziale Arbeit) mit staatlicher Anerkennung oder einem vergleichbaren Studiengang, mit dem die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagogin/-pädagoge erlangt werden kann.
(formale Anforderungen)


Unsere Anforderungen:

Das Anforderungsprofil ist Bestandteil der Stellenausschreibung und kann im beigefügten PDF unter ,,weitere Informationen" eingesehen werden. Es gibt detailliert wieder, welche fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen die Stelle erfordert und ist außerdem Grundlage für die Auswahlentscheidung.

Sie finden sich im Profil wieder? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 14.03.2025.
 

Erforderliche Bewerbungsunterlagen:

Bei der Erstellung Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte folgende Anhänge unter Angabe der Kennzahl 2025-013-53593 als Datei bei:
1. ein Bewerbungsschreiben (mit vollständiger Anschrift, Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse),
2. einen tabellarischen und lückenlosen Lebenslauf (das Beifügen eines (Pass-) Fotos ist nicht erforderlich),
3. einen Nachweis über die geforderte Qualifikation,
4. aktuelle dienstliche Beurteilungen bzw. Arbeitszeugnisse und
5. ggf. eine Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht.

Von der Übersendung von Bewerbungsunterlagen in Papierform bitten wir abzusehen.

 

Ansprechpartner/in für Ihre Fragen:

Detaillierte Auskünfte erhalten Sie - auch in einem persönlichen Gespräch oder Telefonat - bei den folgenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern:
  • Fachabteilung: Frau Schönrock (organisatorische Fragen), 030/90294-6336 und Frau Söhndel (fachliche Fragen), 030/90294-2336
  • Personalmanagement: Frau Weber, 030/90294-2183.

 

Hinweise:

  • Anerkannte schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  • Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte, welche die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich gewünscht.
  • Eine mindestens kompetente und fachkundige Verwendung der deutschen Sprache in Wort und Schrift entsprechend dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache (GER) wird erwartet.
  • Die Auswahl soll in einem standardisierten Auswahlverfahren erfolgen.
  • Bei einer Bewerbungslage von mehr als 20 Bewerberinnen und Bewerbern wird ggf. ein schriftlicher/praktischer Vortest stattfinden. Das Bestehen dieses Vortests ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme am Bewerbungsverfahren und an den Auswahlgesprächen.
  • Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. ein aktuelles Arbeitszeugnis zu berücksichtigen. Soweit eine entsprechende dienstliche Beurteilung bzw. ein entsprechendes qualifiziertes Arbeitszeugnis nicht vorliegt, wird gebeten, die Erstellung einzuleiten und den Bewerbungsunterlagen diese als Fotokopie beizufügen. 
  • Im Auswahlverfahren entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Ebenso können Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist oder die notwendigen Informationen für den Versand per Fachpost mitgeteilt werden.
  • Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html.
  • Da das Verfahren derzeit noch nicht komplett barrierefrei ist, wenden Sie sich im Bedarfsfall bitte direkt an den Fachbereich Personalmanagement, Frau Paulson, Tel. 030/90294-2092.


Weitere Informationen zum Bezirksamt Reinickendorf unter: https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/ und zur Berliner Verwaltung unter: http://www.berlin.de/karriereportal
 




 
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