Sie haben...
ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschul- bzw. Masterstudium z.B. der Fachrichtung Stadt- und Regionalplanung oder Architektur oder Raumplanung mit Schwerpunkt Stadtplanung/Städtebau oder vergleichbarer Studiengang bzw. gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen. Eine langjährige Erfahrung in der Führung einer Arbeitsgruppe ist ebenfalls erwünscht.
Darüber hinaus werden
- eine mehrjährige praktische Berufserfahrung auf dem Gebiet der räumlichen Planung und des Verwaltungshandelns
- breite und tiefe Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen (insbesondere BauGB, AGBauGB)
- langjährige praktische Berufserfahrung auf dem Gebiet der räumlichen Planung und des Verwaltungshandelns
- Kenntnisse des öffentlichen und privaten Rechts, der rechtlichen, politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen des Planungshandelns
- breite und tiefe Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen, insb. Bau GB, AGBauGB, Umweltrecht
- Beherrschung und Anwendung wissenschaftlicher Arbeitsmethoden sowie ein sehr hohes Maß an Verhandlungs- und Überzeugungsgeschick im Umgang mit Akteuren im Planungsprozess (private Investoren, Gebietskörperschaften, Landesbehörden, Träger öffentlicher Belange)
erwünscht.
Hinweis: Die Arbeitsgruppe umfasst vornehmlich wissenschaftliche Tarifbeschäftigte.
Beamte/innen:
Müssen darüber hinaus die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des technischen Dienstes im Laufbahnzweig Städtebau erfüllen.
Die weiteren fachlichen und außerfachlichen Anforderungen können Sie dem Anforderungsprofil unten unter "weitere Informationen" entnehmen.