Leitung der Arbeitsgruppe Vereinsverbote und Bezirksangelegenheiten (einschließlich Bezirksaufsicht) (w/m/d)

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Das Land Berlin ist der größte Arbeitgeber der Region. Rund 130.000 Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung setzen sich täglich dafür ein, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für rund 3,7 Millionen Menschen funktioniert. Hierbei bilden die Dienstkräfte des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes das Rückgrat der Berliner Verwaltung.


Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Dienstort: Klosterstraße 47, 10179 Berlin) sucht ab sofort, unbefristet, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter für die

Leitung der Arbeitsgruppe Vereinsverbote und Bezirksangelegenheiten (einschließlich Bezirksaufsicht) (w/m/d)

Kennziffer: I 03/2024

Besoldungsgruppe: A 15

 

Vollzeit mit 40 Wochenstunden
Teilzeitbeschäftigung ist im Rahmen einer vollzeitnahen Beschäftigung möglich (Mindestarbeitszeit von 35 Wochenstunden)

 

 

Beschreibung des Aufgabengebietes


Das Aufgabengebiet Leitung der Arbeitsgruppe Vereinsverbote und Bezirksangelegenheiten (einschließlich Bezirksaufsicht) umfasst:
 
  • Personalführung und Personalverantwortung für die Arbeitsgruppe
  • strategische Steuerung im Rahmen der Fachverantwortung für das Vereinsverbotsverfahren im Land Berlin sowie für die Bezirksaufsicht und das Bezirksverwaltungsrecht
 

Formale Anforderungen


Für Beamtinnen und Beamte:
 
  • Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Laufbahnfachrichtung allgemeiner Verwaltungsdienst, Laufbahnzweig nichttechnischer Verwaltungsdienst
  • abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften sowie die Befähigung zum Richteramt (2. Juristisches Staatsexamen)

Im Rahmen der Personalentwicklung richtet sich die Ausschreibung ausschließlich an Beförderungsbewerberinnen und Beförderungsbewerber, denen ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 (Oberregierungsrätin/Oberregierungsrat) verliehen wurde und sich in einem aktiven Dienstverhältnis zum Land Berlin befinden.

 

Fachliche Anforderungen


Für die Aufgabenwahrnehmung sind von Vorteil:
 
  • Kenntnisse des Öffentlichen Vereinsrechts
  • Kenntnisse des Bezirksverwaltungsrechts
  • Kenntnisse des allgemeinen Parteienrechts
  • Kenntnisse des Staats- und Verfassungsrechts
  • Kenntnisse über Aufbau- und Ablauforganisation der Berliner Verwaltung (Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung I, Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG)
  • Kenntnisse und Erfahrungen im Personal-, Projekt- und Organisationsmanagement, u.a. in Zusammenarbeit mit den Beschäftigtenvertretungen
 


Außerfachliche Anforderungen


Für die Wahrnehmung der Aufgaben wird eine belastbare, organisations- und entscheidungsfähige sowie kommunikations- und kooperationsfähige Persönlichkeit gesucht. Bewerbende sollten darüber hinaus leistungs-, lern- und veränderungsbereit sein sowie über Konflikt- und Kritikfähigkeit verfügen. Im Rahmen der Führungsaufgaben sind neben Personal- und Selbstentwicklungskompetenz auch Durchsetzungsfähigkeit und die Fähigkeit zur Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung gefragt.
 

Weitere Hinweise


Das detaillierte Anforderungsprofil kann über den Button ,,weitere Informationen" abgerufen werden. Es wird empfohlen, das Anforderungsprofil zu speichern, da es nach dem Ende der Ausschreibungsfrist auf dem Karriereportal nicht mehr einsehbar ist.

Derzeit sind in der ausgeschriebenen Besoldungsgruppe in unserer Verwaltung Frauen immer noch unterrepräsentiert. Der Senat hat sich in den Richtlinien der Regierungspolitik zum Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen in Führungspositionen auf mindestens die Hälfte zu erhöhen. Daher werden Frauen besonders dazu aufgefordert, sich zu bewerben, und werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
 
Anerkannte Schwerbehinderte werden besonders dazu aufgefordert, sich zu bewerben, und werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.

Menschen mit Migrationshintergrund und Angehörige ethnischer Minderheiten werden ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben. Die Auswahl wird aufgrund der Eignung getroffen.

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Unser Ziel ist es, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld zu schaffen  - unabhängig von Alter, Religion, ethnischer Herkunft und Nationalität, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Wir begrüßen daher Bewerbungen von allen Menschen.

Personalüberhangkräfte sind aufgefordert, sich im Rahmen dieser Ausschreibung selbst zu bewerben.

Wir sind ein familienfreundlicher Arbeitgeber und durch die berufundfamilie gGmbH zertifiziert. Die Instrumente des ,,Familienbewussten Führens" werden aktiv zur Verfügung gestellt. Dies schließt flexible Arbeitszeit- und Arbeitsortregelungen - auch für Führungskräfte - mit ein.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Ihnen mit der Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen verbundene Kosten nicht übernehmen können.

Sofern Ihre Herkunftssprache nicht Deutsch ist, ist ein anerkanntes Sprachzertifikat von Deutschkenntnissen (mindestens C1; entspricht fließenden bis verhandlungssicheren Sprachkenntnissen, kompetente Sprachverwendung) entsprechend der Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erforderlich. Der gesamte Auswahlprozess wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport finden Sie auf der FAQ-Seite des Zentralen Bewerbungsbüros unter: www.berlin.de/sen/inneres/personal/karriere-in-der-senatsverwaltung/faq/

 

Bewerbung


Bitte bewerben Sie sich online über den Button ,,Jetzt bewerben!"

Laden Sie dort mindestens folgende Anlagen hoch:
 
  • Anschreiben
  • Lebenslauf mit tabellarischer Tätigkeitsübersicht
  • die Übersendung eines Bewerbungsfotos ist für den Auswahlprozess nicht erforderlich und erfolgt ggf. freiwillig
  • Nachweise der Studien- bzw. Berufsabschlüsse (bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen)
  • Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht (unter Angabe der personalaktenführenden Stelle)
  • aktuelle dienstliche Beurteilungen

Ohne die Einreichung einer dienstlichen Beurteilung kann nicht sichergestellt werden, dass die Bewerbung im weiteren Auswahlprozess berücksichtigt werden kann. Sollte eine entsprechende Beurteilung nicht vorliegen, leiten Sie bitte deren Erstellung ein und weisen Sie hierauf in Ihrem Motivationsschreiben hin.

 

Bewerbungsfrist


19.09.2024
 

Ansprechperson für Ihre Fragen


Herr
Frank Zippel
Zentraler Service (Zentrales Bewerbungsbüro)
030-90223-2020

 
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