Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist eine lebendige und kinderfreundliche Hafenstadt an der Ostsee. Die Universitätsmedizin Rostock (www.med.uni-rostock.de) ist der Maximalversorger für die Region Rostock, einer Wachstumsregion mit großem Potential.
Zur Verstärkung unseres Teams in unserem Universitären Ambulanten OP-Zentrum suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Vollzeit (40,0 Std./Woche), zunächst befristet auf ein Jahr, mit der Option auf Verlängerung bei entsprechender Eignung und vergütet nach dem TV-L eine Leitende Pflegefachkraft (w/m/d).
Wir suchen eine Persönlichkeit mit Führungskompetenz und Verständnis von Führung als unternehmerische Gestaltungsaufgabe mit physischer und psychischer Belastbarkeit. Neben Leistungsbereitschaft, Leistungs- und Gestaltungswillen, Leistungsfähigkeit und -möglichkeit, sowie Motivation und Persönlichkeitspotential, integrierter Sicht pflegerischer, medizinischer und betriebswirtschaftlicher Aspekte erwarten wir ausgeprägtes Selbstvertrauen, Selbstverantwortung, Selbstbestimmung im Arbeitsleben, Selbstorganisation, Durchsetzungsvermögen und Problemlösungskompetenz.
Ihre Aufgaben:
Die Leitung, Planung, Organisation und Kontrolle des gesamten Arbeitsablaufes des Bereiches ist von der Leitenden Pflegefachkraft sicherzustellen. Sie ist verantwortlich für die Dienst- und Organisationsplanung des Bereiches entsprechend den Richtlinien der Pflegedienstleitung. Die Wahrung und Optimierung der entsprechenden Arbeitsabläufe ebenso deren Dokumentation, die Anleitung und Kontrolle der unterstellten Mitarbeiter/innen, die Sicherstellung eines optimalen Ressourceneinsatzes, sowie die patienten-, qualitäts-, wirtschafts- und mitarbeiterorientierte Führung
Weitere telefonische Auskünfte erteilt Ihnen gern:
Susanne Wagner
Pflegedienstleitung
Tel.: 0381 494-6486
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verwenden wir im Textverlauf die männliche Form der Anrede. Selbstverständlich sind an der Universitätsmedizin Rostock Menschen jeder Geschlechtsidentität willkommen.
Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei der Stellenbesetzung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt.
Mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht übernommen werden.