BesGr A 10 LBesO oder EG 9c TVöD
für das Jobcenter Düsseldorf
Die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Agentur für Arbeit Düsseldorf haben zur Umsetzung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - als gemeinsame Einrichtung das Jobcenter Düsseldorf gegründet. Das Jobcenter mit rund 761 Stellen an drei Standorten (Mitte - Luisenstraße, Nord - Grafenberger Allee und Süd - Reisholzer Werftstraße) ist zuständig für die wirtschaftliche Versorgung und Integration in den Arbeitsmarkt von circa 30.000 Bedarfsgemeinschaften in Düsseldorf. Die im Jobcenter eingesetzten Mitarbeiter*innen bleiben Beschäftigte der jeweiligen Anstellungsträger (Stadt, Agentur für Arbeit oder Dritte) mit allen ihren Rechten und Pflichten.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.
Wir leben Vielfalt -
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Zum Auswahlverfahren können auch leistungsfähige Personen, die lediglich die Erste Verwaltungsprüfung abgelegt haben, Verwaltungsfachangestellte sind oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt besitzen, zugelassen werden, wenn sie über drei Jahre einschlägiger Berufserfahrung im Bereich der Verwaltung verfügen.
Für tariflich Beschäftigte mit Erster Verwaltungsprüfung und Verwaltungsfachangestellte ist nach Vorbemerkung 7 zur EGO die Gewährung einer Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der tatsächlichen Eingruppierung - in der Regel EG 9a - und der Eingruppierung nach EG 9c möglich. Für diese Beschäftigten ist die Teilnahme am Verwaltungslehrgang II während der ersten fünf Jahre der Wahrnehmung entsprechender Aufgaben verpflichtend vorgesehen.
Für Beamt*innen der Laufbahngruppe 1 kommt die Zahlung einer Amtszulage in Höhe des in der Landesbesoldungsordnung festgelegten Betrags in Betracht. Da es für die Anzahl der mit dieser Zulage ausgestatteten Stellen eine im Landesbesoldungsgesetz geregelte Höchstgrenze gibt, ist die Gewährung der Amtszulage ggf. nicht zeitgleich mit dem Erreichen der persönlichen Beförderungsvoraussetzungen möglich.
Das Jobcenter Düsseldorf bietet attraktive Einsatzmöglichkeiten, interessante berufliche Entwicklungsperspektiven in einem ansprechenden und modernen Arbeitsumfeld. Die Dienstvereinbarung Arbeitszeit des Jobcenters gewährleistet eine hohe Flexibilität bei der individuellen Gestaltung der Arbeitszeit, da es keine festgelegten Kernarbeitszeiten im Jobcenter gibt. Die Kappungsgrenze beträgt +40 beziehungsweise -20 Stunden für Vollzeitbeschäftigte und wird jeweils einmal im Jahr zum 31.10. erhoben. Darüber hinaus verfügt das Jobcenter Düsseldorf über eine eigene Dienstvereinbarung Home-Office, die flexible Lösungen bietet, um Familie und Beruf miteinander zu vereinen.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Bewerbungsfrist und Kontakt:
Bitte bewerben Sie sich online bis zum 28. November 2024 über den Button ,,Stell dich vor!".
Für nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen im Fachamt Darius Rother, Telefon 0211 91747 - 443 gerne zur Verfügung.
Für das Bewerbungsverfahren ist Ihre Ansprechperson
Stefanie Lücke,
Telefon 0211 89-26557,
Moskauer Straße 25, 3. Etage.
Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer JC/11/24/01.