Das bringen Sie mit:
- Sie besitzen ein abgeschlossenes Studium (Diplom/Bachelor/Master) mit dem Hauptfach Saxofon - Instrumentalpädagogik, bestenfalls mit einer Zweitqualifikation (z. B. EMP oder ein zweites Instrument).
- Sie besitzen die Fähigkeit, in allen Leistungs- und Altersstufen zu unterrichten.
- Sie haben Unterrichtserfahrung im Einzel- Gruppen- und Ensembleunterricht.
- Sie bringen stilistische Offenheit mit.
- Sie besitzen die Bereitschaft zur Mitarbeit in Projekten an allgemeinbildenden Schulen (Bandprojekte, JEKI).
- Sie sind gegen Masern immunisiert und können einen entsprechenden Nachweis beibringen*.
Für diese Stelle kommt es besonders auf die folgenden Kompetenzen an:
- Sie haben die Fähigkeit und Freude an konstruktiver Zusammenarbeit mit Kolleg*innen, der Musikschulleitung, den Lehrkräften und Kooperationspartner*innen.
- Sie praktizieren eine aktive Kommunikation mit den Eltern und den kooperierenden Schulen.
- Sie haben die Bereitschaft zur Mitwirkung bei Schülervorspielen und anderen Veranstaltungen der Musikschule im Rahmen der Zusammenhangstätigkeiten.
- Sie bringen die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung mit.
Merkmale wie ein gutes Ausdrucksvermögen, Servicebewusstsein, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit stellen für unsere Arbeit eine Selbstverständlichkeit dar.
Hinweis für interne Bewerber*innen: Bitte senden Sie uns ein Anschreiben, einen Lebenslauf und Ihr/e Prüfungszeugnis/-urkunde zu.
Im Rahmen der Erhöhung des Anteils an Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen bei der Stadt Neuss freuen wir uns besonders über Bewerbungen von Frauen und berücksichtigen diese nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und wünschen Ihnen viel Erfolg!
Unter www.neuss.de bzw. karriere.neuss.de stehen für Sie weitere Informationen zur ,,Modernen Arbeitgeberin Stadt Neuss" bereit.
*Bitte unbedingt beachten: Alle nach dem 31.12.1970 geborenen Bewerber*innen müssen ihren Bewerbungsunterlagen den Nachweis über eine Masernschutzimpfung beifügen. Z. B. einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können. Möglich ist auch eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits vorgelegen hat. Der Nachweis gilt als normale Voraussetzung, um am Bewerber*innenverfahren teilnehmen zu können.