Der Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung Berlin - Betriebsteil B (LfG-B) ist ein seit Frühjahr 2017 bestehender Landesbetrieb des Landes Berlin. Er betreibt Unterkünfte für Geflüchtete dauerhaft oder interimsweise im Auftrag des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). In Gemeinschaftsunterkünften leistet der LfG-B die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen, subsidiär Schutzberechtigten und Asylsuchenden. Er begleitet diesen Personenkreis durch soziale Arbeit sowie Kinder- und Jugendarbeit dabei, ein eigenständiges Leben in Deutschland aufzubauen, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, selbst definierte Ziele zu erreichen und positive, nachhaltige Perspektiven zu entwickeln.
Sie sind weltoffen, kommunikativ und auf der Suche nach Weiterentwicklungsmöglichkeiten? Sie wollen mithelfen, anderen Menschen eine Zukunft und Perspektive zu geben? Sie wollen nicht nur über Integration reden, sondern sie leben? Sie packen Dinge an? Dann sollten Sie mit uns arbeiten!
Wir suchen ab sofort für verschiedene Standorte im Berliner Stadtgebiet:
Kinderbetreuung in Flüchtlingsunterkünften
Entgeltgruppe: S8a TV-L (nur bei Vorliegen der staatlichen Anerkennung als Erzieher) bzw. S4 TV-L
Vollzeit mit 39,4 Wochenstunden oder Teilzeit (Bitte beachten Sie, dass Dienste bis 20:00 Uhr erforderlich sind)
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist die Gewährung höherer Erfahrungsstufen möglich.
Ihr Aufgabengebiet umfasst:
- Planung und Organisation der pädagogischen Arbeit in der Unterkunft sowie Dokumentation der Vorgänge
- Unterstützung bei der Gestaltung des Tagesablaufes für die minderjährigen BewohnerInnen sowie impulsgebende Initiierung, Begleitung und
Förderung von Spiel- und Bildungsprozessen
Sie haben:
- ErzieherInnen mit staatlicher Anerkennung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben oder abgeschlossene Ausbildung als Sozialpädagogische Assistenz bzw. Sozialassistenz
- Berufserfahrung im Kindergarten oder Kinderhort sowie Vorerfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit wären von Vorteil - Erfahrungen in Aufbau, Durchführung und Reflexion von pädagogischen Angeboten sind wünschenswert
- Belastbarkeit, Innovationsfähigkeit / Kreativität, Kommunikationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit
Wir bieten:
- eine interessante, abwechslungsreiche, sinnstiftende und anspruchsvolle Tätigkeit, in der Sie wichtige Lebensbereiche der Stadt Berlin mitgestalten können
- die Möglichkeit, Ihre persönlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln, indem Sie unsere vielfältigen Angebote der fachlichen und außerfachlichen Fort- und Weiterbildung nutzen
- die Eingruppierung sowie tarifliche Leistungen im Rahmen des TV-L Berlin (inkl. Jahressonderzahlung, betrieblicher Altersvorsorge, Hauptstadtzulage, BVG-Firmenticket)
- ein kollegiales Arbeitsklima in einer vielfältigen, toleranten und weltoffenen Verwaltung, in der wir uns für Chancengerechtigkeit einsetzen.
Ansprechpersonen für Ihre Fragen:
Rund um das Bewerbungsverfahren: Frau Sabrina Müller, Frau Annika Walter Tel: 030 213 099 100
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bitte reichen Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Nachweis über Studien- bzw. Berufsabschluss, ggf. relevante Arbeitszeugnisse, aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zwischen- oder Arbeitszeugnis (nicht älter als ein Jahr), eventuell vorhandene Qualifikations- bzw. Weiterbildungsnachweise) richten Sie bitte bis zum 24.01.2024 unter Angabe der Kennziffer job202503KB über das Jobportal oder per E-Mail an job@lfg-b.de ein.
Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen mit vollständig vorliegenden Unterlagen berücksichtigt werden können.
Sonstige Hinweise:
- Anerkannte schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Die Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
- Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
- Bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes wird um eine Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht (auch durch den Personalrat und die Frauenvertretung sowie ggf. die Schwerbehindertenvertretung) gebeten.
Bitte beachten Sie, dass Kosten (einschl. Fahrtkosten etc.), die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, nicht erstattet werden können.
www.berlin.de/lfg-b