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Der Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung Berlin - Betriebsteil B (LfG-B) ist ein seit Frühjahr 2017 bestehender Landesbetrieb des Landes Berlin. Er betreibt Unterkünfte für Geflüchtete dauerhaft oder interimsweise im Auftrag des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). In Gemeinschaftsunterkünften leistet der LfG-B die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen, subsidiär Schutzberechtigten und Asylsuchenden. Er begleitet diesen Personenkreis durch soziale Arbeit sowie Kinder- und Jugendarbeit dabei, ein eigenständiges Leben in Deutschland aufzubauen, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, selbst definierte Ziele zu erreichen und positive, nachhaltige Perspektiven zu entwickeln.

Sie sind weltoffen, kommunikativ und auf der Suche nach Weiterentwicklungsmöglichkeiten? Sie wollen mithelfen, anderen Menschen eine Zukunft und Perspektive zu geben? Sie wollen nicht nur über Integration reden, sondern sie leben? Sie packen Dinge an? Dann sollten Sie mit uns arbeiten!

Wir suchen ab sofort für verschiedene Standorte im Berliner Stadtgebiet:

Hausmeister (m/w/d) in Flüchtlingsunterkünften

Entgeltgruppe: E4, E5 TV-L
Teilzeit, Vollzeit


Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist die Gewährung höherer Erfahrungsstufen möglich.
 
Ihr Aufgabengebiet umfasst:
  • Sie verantworten die ordnungsgemäße Instandhaltung aller Innen- und Außenanlagen in der Unterkunft, die Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen sowie kleinere Reparatur-, Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten.
  • Sie beaufsichtigen und kontrollieren externe Handwerker und Fremdfirmen und dokumentieren deren Leistungserbringung.
Sie haben:
  • Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung (Gesellenprüfung) in einem einschlägig anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, (einschlägig sind gewerblich-technische oder handwerkliche Berufe, die mit der Errichtung, Instandhaltung oder Wartung von Gebäuden und Grundstücken zu tun haben) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens dreijähriger Tätigkeit als Hausmeister/in
     
  • Der Besitz eines in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Führerscheins der Klasse B wäre wünschenswert
     
  • Eine Erste-Hilfe-Ausbildung wäre von Vorteil
Wir bieten:
  • eine interessante, abwechslungsreiche, sinnstiftende und anspruchsvolle Tätigkeit, in der Sie wichtige Lebensbereiche der Stadt Berlin mitgestalten können
     
  • die Möglichkeit, Ihre persönlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln, indem Sie unsere vielfältigen Angebote der fachlichen und außerfachlichen Fort- und Weiterbildung nutzen
     
  • die Eingruppierung sowie tarifliche Leistungen im Rahmen des TV-L Berlin (inkl. Jahressonderzahlung, betrieblicher Altersvorsorge, Hauptstadtzulage, BVG-Firmenticket)
     
  • ein kollegiales Arbeitsklima in einer vielfältigen, toleranten und weltoffenen Verwaltung, in der wir uns für Chancengerechtigkeit einsetzen.
Ansprechpersonen für Ihre Fragen:
Rund um das Bewerbungsverfahren: Frau Müller/Frau Walter/Frau Uhlig Telefon: 030 213 099 100

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bitte reichen Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Nachweis über Studien- bzw. Berufsabschluss, ggf. relevante Arbeitszeugnisse, aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zwischen- oder Arbeitszeugnis (nicht älter als ein Jahr), eventuell vorhandene Qualifikations- bzw. Weiterbildungsnachweise) mit Angabe der Kennziffer job202505HM bis zum 24.01.2025 über das Jobportal ein oder per E-Mail an: job@lfg-b.de.

Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen mit vollständig vorliegenden Unterlagen berücksichtigt werden können.

Sonstige Hinweise:

 
  • Anerkannte schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  • Die Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
  • Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
  • Bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes wird um eine Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht (auch durch den Personalrat und die Frauenvertretung sowie ggf. die Schwerbehindertenvertretung) gebeten.

Bitte beachten Sie, dass Kosten (einschl. Fahrtkosten etc.), die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, nicht erstattet werden können.

www.berlin.de/lfg-b

 

 
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